Inhalte mit dem Schlagwort „Notice and Take Down“

14. Oktober 2019

Facebook muss rechtswidrige sowie wort- und sinngleiche Inhalte weltweit entfernen oder sperren

Hasskommentare an Laptop
Urteil des EuGH vom 03.10.2019, Az.: C-18/18

Ein Hosting-Anbieter wie Facebook kann gerichtlich verpflichtet werden, mit einem zuvor für rechtswidrig erklärten Kommentar auch wort- und sinngleiche Kommentare zu entfernen oder zu sperren. Nach der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr ist ein Hosting-Anbieter wie Facebook zwar nicht für einen Inhalt verantwortlich, wenn er keine Kenntnis von ihrem rechtswidrigen Charakter hat oder wenn er unverzüglich tätig wird, sobald er davon Kenntnis erlangt. Diese unionsrechtlichen Vorgaben schließen jedoch nicht aus, dass einem Hosting-Anbieter aufgegeben wird, eine Rechtsverletzung abzustellen oder zu verhindern. Facebook kann demnach auch verpflichtet werden, ehrverletzende Kommentare sogar weltweit zu entfernen oder den Zugang zu ihnen zu sperren.

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16. Mai 2014 Kommentar

LG Düsseldorf – Unberechtigte Aufforderung zur Sperrung einer Domain kann Schadensersatzpflicht auslösen

Kommentar zum Urteil des LG Düsseldorf vom 27.11.2013, Az.: 2a O 42/13 U

In den USA existiert mit dem sog. „Notice and Take Down“-Prinzip - basierend auf dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) - ein Verfahren, das einen Hoster vollständig aus der Haftung entlässt, sofern er nach Beanstandung einer Rechtsverletzung möglichst sofort die Rechtsverletzung vom Netz nimmt. Doch was passiert dann, wenn dadurch Inhalte gelöscht werden, die tatsächlich keine Rechte verletzen?

Das LG Düsseldorf hatte mit erst jetzt veröffentlichtem Urteil von Ende November 2013 darüber zu befinden, ob dem Betroffenen im Fall einer solch unberechtigten „Take Down Notice“ ein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem vermeintlichen Rechteinhaber zustehen kann.

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