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13. September 2019 Top-Urteil

EuGH: Deutsches Leistungsschutzrecht für Verlage nicht anwendbar

Copyright Zeichen mit Richterhammer
Urteil des EuGH vom 12.09.2019, Az.: C-299/17

Die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Texte oder Textausschnitte („Snippets“) ohne Genehmigung des Verlegers zu verwenden, ist mangels Übermittlung des Gesetzesentwurfs an die Europäische Kommission nicht anwendbar. §§ 87f und 87g UrhG stellen Vorschriften dar, die einen Dienst der Informationsgesellschaft betreffen und sind somit „technische Vorschriften“ im Sinne des Art. 1 Nr. 11 der EU-Richtlinie 98/34. Der Entwurf solcher Vorschriften muss der Kommission vorgelegt werden, was in Bezug auf §§ 87f und 87g UrhG nicht geschehen ist. Das deutsche Leistungsschutzrecht ist somit nicht anwendbar. Der klagenden VG Media stehen darum Schadensersatzansprüche gegen Google zu. Google hatte beispielsweise Textausschnitte oder Bilder aus den Angeboten ihrer Mitglieder ohne Entrichtung eines Entgelts für deren Anzeige, zum Beispiel im Rahmen von „Google News“, verwendet.

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11. August 2017

Leistungsschutzrechte für „Snippets“ europarechtswidrig?

Richterhammer steht auf Holzblock mit EuGH Aufschrift
Beschluss des LG Berlin vom 08.05.2017, Az.: 16 O 546/15

Die VG Media geht gegen „Google“ vor, da „Google“ im Rahmen der Suchmaschine „Google“ „Snippets“ der Mitglieder der VG Media verwendet und hierfür kein Entgelt bezahlt. Die VG Media stützt sich auf die §§ 87f bis 87h UrhG (Leistungsschutzrecht der Presseverleger). Indessen könnten die Normen mangels Notifikationsverfahren europarechtswidrig sein. Das Gericht setzt das Verfahren aus und legt dem EuGH diese Frage vor.

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