Schadensersatzanspruch wegen unterbrochenem Telefonanschluss
Beschluss des OG Köln vom 04.06.2010, Az.: 1 W 8/10 Ist aufgrund eines Fehlers des Telekommunikationsanbieter der Telefonanschluss unterbrochen worden und auch sonst kein Telefonanschluss verfügbar, so steht einem Rechtsanwalt ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Da die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt in der Regel telefonisch erfolgt, ist davon auszugehen, dass dem Rechtsanwalt hierdurch ein Schaden entstanden ist. Wird die telefonische Erreichbarkeit dann infolge eine Notschaltung wiederhergestellt, ist ab diesem Zeitpunkt jedoch die Wahrscheinlichkeit eines Vermögenschadens zu verneinen.
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