Inhalte mit dem Schlagwort „notwendige Identifizierbarkeit“

10. Juni 2009

Sicherheitssystem

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: Xa ZR 156/04

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung ist auf den Nichtigkeitsgrund des Fehlens einer ausführbaren Offenbarung nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres anwendbar.

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