Acetylierung eines Stoffes fällt nicht zwingend unter Novel-Food-Verordnung
Durch die Acetylierung von Glutathion wird zwar die Molekularstruktur des Glutathion verändert, dies führt jedoch gerade nicht zu einer Veränderung der biochemischen Eigenschaften des Ausgangsstoffes und damit scheint es nicht wenigstens denkbar, dass sich Auswirkungen auf die Gesundheit ergeben könnten. Infolgedessen fällt die Acetylierung nicht unter Art. 1 II lit. c) der Novel-Food-VO. Da Acetylierung regelmäßig zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet wird, stellt dieses auch kein nicht-übliches Verfahren im Sinne des Art. 1 II lit. f) NFV dar.