Verfassungsschutz muss Auskunft an Presse erteilen
Ein Journalist hat einen presserechtlichen Auskunftsanspruch in Bezug auf ein Disziplinarverfahren gegen einen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Vernichtung von Akten, die den NSU-Prozess betrafen. Es besteht ein außerordentliches Interesse der Öffentlichkeit zum Sachstand des Disziplinarverfahrens, welches gegenüber schutzwürdigen Belangen an der Vertraulichkeit der Informationen des Bundesamtes überwiegt.