Quer- oder Hochformat?
Urteil des AG München vom 26.05.2011, Az.: 223 C 9286/11 Ist bei einem Vertrag über die Erbringung einer fotografischen Auftragsarbeit, für den Fotografen eindeutig erkennbar und offensichtlich, dass die Aufnahme im Querformat gewünscht war, so wird dies zum Vertragsinhalt.
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