„Erklärung 2018“ auf Facebook: Meinungsfreiheit statt Hassrede
Ruft ein Facebook Nutzer auf der Plattform zur Unterzeichnung einer zulässigen Petition auf (hier: „Erklärung 2018“, Gegenstand einer Petition vor dem Bundestag) und tut damit seine Meinung kund, kann sein Beitrag von der Meinungsfreiheit geschützt sein. Dies kann im Einzelfall auch dann der Fall sein, wenn der Beitrag Wertungen bzw. negative Äußerungen über die illegale Einwanderung in Deutschland enthält, soweit es sich dabei um die Teilnahme an einer (gesellschafts-)politischen Debatte handelt. Facebook steht es in solchen Fällen daher nicht zu, den Beitrag aufgrund von „Hassrede“ zu entfernen bzw. den Account des Nutzers zu sperren.