Gemeinfreiheit in den USA steht Ansprüchen aus dem UrhG nicht entgegen
Die Veröffentlichung von nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützten literarischen Werken in Form von eBooks auf einer amerikanischen Internetplattform begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus § 97 UrhG, wenn die Schriftwerke auch aus Deutschland abrufbar sind. Ein deutscher Verlag hatte als Inhaberin der Nutzungsrechte am literarischen Schaffen der Autoren Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin gegen den Betreiber einer amerikanischen Online-Plattform geklagt. Dieser macht auf seiner Website über 50.000 Bücher als eBooks öffentlich zugänglich, darunter auch Werke der bereits benannten Autoren in deutscher Sprache. Diese Werke sind zwar in den USA gemeinfrei, was allerdings nicht ihre öffentliche Zugänglichmachung in Deutschland rechtfertigt.