Inhalte mit dem Schlagwort „öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“

02. März 2020 Top-Urteil

Nachvergütung des Filmwerkes „Das Boot“ – Gericht muss erneut entscheiden

Videokamera vor einem Kameramann
Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 20.02.2020, Az.: I ZR 176/18

Im Streit um die Nachvergütung des Films "das Boot" hat der BGH nun das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf Nachvergütung für seine Tätigkeit als Chefkameramann verklagt. Grund für die Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind Berechnungsfehler bei der Prüfung des streitgegenständlichen Anspruchs des Klägers. Das Berufungsgericht hat laut BGH die falsche Vergütung zugrunde gelegt, weshalb erneut geklärt werden müsse, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen der gezahlten Pauschalvergütung und den durch die Ausstrahlung erlangten Vorteilen der Beklagten besteht.

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06. Oktober 2017

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssen für Übertragung im Kabelnetz bezahlen

schwarzes Wirelesszeichen auf weißem Grund
Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum Urteil des OLG Düsseldorf vom 12.07.2017 (Az.: VI-U (Kart) 16/13)

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen den Kabelnetzbetreibern insgesamt ca. 3,5 Millionen EUR nachzahlen. Grund dafür ist ein bestehender Einspeiseentgeltvertrag. Dieser besteht weiter, weil die 2012 von den Rundfunkanstalten ausgesprochene Kündigung kartellrechtswidrig war. Es besteht die nicht widerlegte Vermutung, dass der Informationsaustausch zwischen den Rundfunkanstalten ursächlich für die Kündigung war und nicht, wie von § 1 GWB gefordert, individuelle wirtschaftliche Erwägungen. Demgegenüber sind Bedenken, dass der Einspeiseentgelt-Vertrag kartellrechtswidrig sei, unbegründet. Eine wirtschaftliche Übermacht des Kabelnetzbetreibers gegenüber der Rundfunkanstalten ist nicht zu erkennen.

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