Marke „BavariaWeed“ nicht eintragungsfähig
Zur Frage, ob die Marke „BavariaWeed“ als Unionsmarke eintragungsfähig sei, bestätigte das Gericht der Europäischen Union nun eine Entscheidung des Europäischen Patent- und Markenamtes. „Weed“ als Bestandteil der Marke beziehe sich wegen seiner umgangssprachlichen Bedeutung auf Marihuana und soll deshalb für medizinische Dienstleistungen nicht eintragungsfähig sein.