Inhalte mit dem Schlagwort „öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke“

11. August 2020

Öffentliche Zugänglichmachung eines Lichtbildes per URL-Erreichbarkeit

Copyright blauer Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.06.2020, Az.: 11 U 46/19

Die vertragliche Unterlassungspflicht bei einem urheberrechtlich geschützten Lichtbild wird nicht dadurch verletzt, dass das Werk weiterhin unter einer 70-stelligen URL abrufbar ist. Das bedeutet, ein Lichtbild wird nicht dadurch öffentlich zugänglich gemacht, dass es weiterhin unter einem Link fortgehend zu erreichen ist. Begründet wird diese Entscheidung insbesondere dahingehend, dass bei einer URL, welche aus ca. 70-Zeichen besteht, der Personenkreis, der letztendlich Zugriff auf das Lichtbild hat, abgrenzbar und eingeschränkt ist.

Weiterlesen
15. September 2016

Streitwert von 27.000 Euro für neun Bilder

Paragraph mit Geldscheinen
Urteil des OLG Hamburg vom 14.07.2015, Az.: 5 W 46/15

Die gerichtliche Festsetzung eines Streitwertes in Höhe von 27.000 Euro für neun Fälle urheberrechtswidrig verwendeter Lichtbilder ist angemessen. Zwar hat die Bemessung des Streitwertes eines Gerichtsverfahrens grundsätzlich unter umfassender Berücksichtigung der Einzelumstände des Rechtsstreits zu erfolgen. Die gewerbliche Nutzung der hier gegenständlichen Bilder für einen weit bekannten Kinderchor stellt jedoch einen solch schwerwiegenden Eingriff in das Urheberrecht des Rechteinhabers dar, dass auch eine derart hohe Streitwertfestsetzung gerechtfertigt sein kann.

Weiterlesen
11. Juli 2016

Wiedergabe geschützter Werke in Reha-Zentren ist GEMA-pflichtig

Wartezimmer mit braunen Stühlen und einem Fernseher an der Wand.
Urteil des EuGH vom 31.05.2016, Az.: C-117/15

In einer Rechtssache wie der des Ausgangsverfahrens, in der durch die Verbreitung von Fernsehsendungen über Fernsehgeräte, die der Betreiber eines Rehabilitationszentrums in seinen Räumlichkeiten installiert hat, die Urheberrechte und Leistungsschutzrechte einer Vielzahl von Betroffenen, insbesondere Komponisten, Textdichtern und Musikverlegern, aber auch ausübenden Künstlern, Tonträgerherstellern und Urhebern von Sprachwerken sowie deren Verlagen, betroffen sein sollen, ist die Frage, ob ein solcher Sachverhalt eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt, sowohl nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft als auch nach Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums zu beurteilen, und zwar anhand derselben Auslegungskriterien. Ferner sind diese beiden Bestimmungen dahin auszulegen, dass eine solche Verbreitung eine „öffentliche Wiedergabe“ darstellt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a