Inhalte mit dem Schlagwort „öffentliche Zugänglichmachung“

23. Mai 2023 Top-Urteil

Kostenloses Abrufen von Musik stellt Schadensersatzanspruch dar

Frau hört mit ihrem Handy Musik
Urteil des OLG Hamburg vom 23.03.2023, Az.: 5 U 128/17

Das OLG Hamburg lehnt die Berufung der Beklagten gegen das vorangegangene Urteil des LG Hamburg vom 27. Juni 2017 (Az.: 310 O 89/16) ab. Die Beklagte, Betreiberin eines Sharehosting-Dienstes, wurde gegenüber der Klägerin zu Schadensersatz verurteilt. Die Webseite der Beklagten beeinhaltete eine Funktion, mit welcher Musikdateien hochgeladen und mit einem entsprechenden, von der Seite generierten Link, kostenlos abgerufen werden konnten. Entsprechende Links wurden mit Hilfe von Linksammlungen im Internet verbreitet. Nach Auffassung der Gerichte stellt dies eine unzulässige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar, weshalb ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht werden kann.

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13. August 2024

Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Internet-Radiorecordern

Urteil des BGH vom 27.06.2024, Az.: I ZR 14/21

Eine Tonträgerherstellerin, die die ausschließlichen Rechte an den gegenständlichen Musiktiteln gem. § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG innehat, hat gegenüber dem Betreiber eines Internet-Radiorecorderdienstes keinen Unterlassungsanspruch aus § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG. Da sich die Nutzer des Dienstes auf die Privatkopieschranke des § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG berufen können, solange die Vervielfältigungen nur zum privaten Gebrauch und nicht zu Erwerbszwecken dienen, liegt keine Verletzung des Vervielfältigungsrechts (§ 16 UrhG) und des Rechts auf öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) vor. Das voll automatisierte Verfahren stellt für jeden Kunden des Dienstes eine Vervielfältigung her, indem es, nachdem der Titel auf die Wunschliste gesetzt wurde, einen Mitschnitt bei der nächsten Sendung von einem angeschlossenen Internetradio erstellt und diesen in der Cloud des Nutzers ablegt. Somit wird nicht die gleiche Vervielfältigung für eine unbestimmte Nutzerzahl zur Verfügung gestellt und die beklagte Betreiberin des Dienstes ist nicht die Herstellerin der Vervielfältigungen.

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06. Mai 2024

Wie viel Schadensersatz für Filesharing?

Urteil des LG Frankenthal vom 19.03.2024, Az.: 6 S 12/23

Der Schadensersatz bei öffentlicher Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Filme, richtet sich nach einer gewissen Vermutungsregel. Es werden die Kosten für eine Einzellizenz berechnet und mit einem passenden Faktor multipliziert. Der Faktor orientiert sich an der Vermutung, wie oft der Film aufgerufen und abgespielt wurde. Grundlegend ist diese Vermutung bei Musikwerken höher anzusetzen als bei Filmen.

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06. Mai 2024

Fotograf willigt bei Verkauf von Fototapeten konkludent in die übliche Nutzung ein

Ausschnitt aus dem Urheberrechtsgesetz
Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.02.2024, Az.: 20 U 56/23

Nachdem es in letzter Zeit häufiger zu Abmahnungen von Fotografen gegen Hoteliers kam, die deren Fototapeten auf ihrer Webseite in den Fotos der Räume abbildeten, mussten sich auch die Gerichte mit diesen Fällen befassen. Das OLG Düsseldorf hat nun herausgearbeitet, dass es durch die Bilder auf der Webseite des Hotels zwar zu einer Vervielfältigung gem. §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 UrhG und einer öffentlichen Zugänglichmachung nach §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a UrhG gekommen sei, aber dadurch nicht die Rechte des Fotografen der infragestehenden Fototapete verletzt worden seien. Vielmehr würde der Fotograf durch seine Klage gegen das Gebot von Treu und Glauben verstoßen, da durch den Verkauf der Fototapete eine konkludente Einwilligung in die übliche Nutzung erfolge, worunter auch das Fotografieren des Zimmers mit der Tapete fiele. Eine höchstrichterliche Entscheidung zu solch einem Sachverhalt steht noch aus.

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19. Februar 2024 Kommentar

Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auch bei italienischer Webseite

Tastatur mit Schrift Domain Name und Weltkugel mit Buchstaben
Kommentar zum Urteil des LG Köln vom 21.12.2023, Az.: 14 O 292/22

Im Streit zwischen einer Verwerterin von Lichtbildwerken und einem italienischen Unternehmen, das unzulässigerweise Lichtbilder auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich machte, ging es bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs gem. §§ 97 Abs. 2, 13, 19a, 72 UrhG vor allem darum, ob überhaupt deutsches Urheberecht hier durch ein deutsches Gericht anzuwenden sei.

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14. Juli 2021

Speicherung von IP-Adressen zur Rechtsverfolgung zulässig – EuGH stärkt Schutz von Urheberrechten

P2P
Urteil des EuGH vom 17.06.2021, Az.: C-597/19

Werden Segmente einer Datei, die ein geschütztes Werk enthält, in einem Peer-to-Peer-Netz hochgeladen, stellt dies eine öffentliche Zugänglichmachung im Sinne der Urheberrechtslinie 2001/29/EG dar. Dies entschied der Europäische Gerichtshof. Zugleich urteilte der Gerichtshof, dass auch der Inhaber von Rechten des geistigen Eigentums, der diese Rechte nicht nutzt, sondern aufgrund einer Forderungsabtretung erlangt hat, einen Auskunftsantrag stellen darf. Dieser darf jedoch nicht missbräuchlich sein und muss gerechtfertigt und verhältnismäßig sein. Zudem ist die systematische Speicherung von IP-Adressen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, genauso wie die Übermittlung von Namen und Anschriften der Nutzer an den Inhaber geistiger Rechte, um die Erhebung einer Schadensersatzklage zu ermöglichen.

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19. April 2021

Ausstrahlen eines Fußballspiels ohne Nutzungsrechte: Gaststättenbetreiber zu Schadensersatz verpflichtet

Männer schauen in einer Kneipe Fußball
Urteil des LG Frankenthal vom 01.10.2019, Az.: 6 O 46/19

Bei einem Fußballspiel handelte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk, durch dessen Ausstrahlung das Sendesignal der Klägerin öffentlich wiedergegeben wurde. Der Beklagten standen daran jedoch keine Nutzungsrechte zu, da diese zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bei der Klägerin, Betreiberin eines Pay-TV-Kanals, kein Abonnement mehr hatte. Die Beklagte schloss nach Kündigung ihres Abos einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs inklusive Sport Paket ab, letzteres berechtigt sie jedoch lediglich zum privaten Gebrauch.

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12. März 2021 Top-Urteil

EuGH zum Framing: Nunmehr eine Urheberrechtsverletzung?

Gebäude des Europäischen Gerichtshofs
Urteil des EuGH vom 09.03.2021, Az.: C-392/19

Das sogenannte Framing, also das Einbetten fremder Inhalte auf der eigenen Webseite, ohne den entsprechenden Inhalt selbst verfügbar zu machen, beispielsweise durch das Zeigen eines „Thumbnails“, kann unter Umständen eine öffentliche Wiedergabe im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 darstellen. Dies sei dann der Fall, wenn der Rechtsinhaber Maßnahmen getroffen hat, um die entsprechenden Inhalte nur einem bestimmten Publikum zur Verfügung zu stellen und diese Maßnahmen durch das Framing umgangen würden. Konkret bedeutet dies, dass es künftig der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, wenn entsprechend geschützte Inhalte im Wege des Framings auf der eigenen Webseite eingebettet werden sollen.

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03. März 2021

Urheberrechtlicher Schutzumfang einer Zusammenfassung eines Berichts

Füller liegt neben dem Schriftzug Testbericht
Urteil des LG Köln vom 12.11.2020, Az.: 14 O 163/19

Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Berichten sind als Sprachwerke grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Das LG Köln entschied in einem Fall, in dem der Kläger eine Allgemeinverfügung erließ, aufgrund derer Personen ein Lesezugang für die Zusammenfassung gewährt wird, dass es sich dabei um eine Zustimmung zur Veröffentlichung handelt. Da die Gewährung mittels eines automatisierten Vorgangs voraussetzungslos erfolgt, habe der Kläger kein Interesse an einer Beschränkung der Leseberechtigten. Auch ein etwaiger Zusatz, nach dem Veröffentlichungen der vorherigen Zustimmung bedürfen, ändert daran nichts.

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03. Juni 2019

Liegt eine öffentliche Zugänglichmachung vor, wenn ein Bild nur in Kenntnis der konkreten URL abrufbar ist?

Webseiten Design und Entwicklung
Urteil des LG Frankfurt vom 24.01.2018, Az: 2-03 O 140/18

Eine Unterlassungserklärung richtet sich nicht nur darauf, Bilder nicht erneut öffentlich zugänglich zu machen. Vielmehr muss auch dafür gesorgt werden, dass bereits öffentlich zugängliche Bilder nicht mehr öffentlich zugänglich gemacht werden. Dabei reicht es nicht aus, dass ein Bild von einer Webseite entfernt wird und nur noch über eine ganz bestimmte URL abrufbar ist, wenn man die URL kennt. Denn über Bildersuchmaschinen ist das Foto dann trotzdem noch zu finden, somit liegt auch dann noch eine Zugänglichmachung vor.

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