Inhalte mit dem Schlagwort „öffentliches Informationsinteresse“

13. November 2018

Zur Verantwortlichkeit von Wikipedia für rechtsverletzende Beiträge

weiße Tastatur mit Wikipedia-Logo auf der Enter-Taste
Urteil des LG Berlin vom 28.08.2018, Az.: 27 O 12/17

Handelt es sich bei einem Eintrag über eine Person in einer Online-Enzyklopädie (hier: Wikipedia) um unwahre Tatsachenbehauptungen, liegt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vor, wodurch ein Unterlassungsanspruch begründet wird. Dieser kann nach den Grundsätzen der Störerhaftung auch gegenüber dem Betreiber der Enzyklopädie bestehen, selbst wenn nicht er, sondern ein Dritter die rechtsverletzenden Aussagen getätigt hat.

Weiterlesen
28. August 2014

Identifizierende Berichterstattung über Hochzeit im Gefängnis ist unzulässig

Urteil des LG Düsseldorf vom 30.07.2014, Az.: 12 O 207/14

Eine Berichterstattung über die Hochzeit eines Strafgefangenen in einer Justizvollzugsanstalt, die nicht oder nur teilweise verpixelte Fotos und Videoaufnahmen beinhaltet, verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Braut und ihres Sohnes. Das öffentliche Informationsinteresse reicht nicht aus, um eine identifizierende Berichterstattung zu rechtfertigen, da der Ursprung und die Rechtfertigung des öffentlichen Interesses allein in der Person des Ehemanns liegen und es sich bei diesem nicht um eine absolute Person der Zeitgeschichte handelt.

Weiterlesen
06. Dezember 2013

Identifizierende Berichterstattung über fahrlässige Tötung auf YouTube

Beschluss des OLG Hamm vom 23.09.2013, Az.: 3 U 71/13 Eine identifizierende Berichterstattung über einen Verkehrsunfall mit fahrlässiger Tötung in einem Video auf der Internetplattform YouTube kann durch das öffentliche Informationsinteresse gerechtfertigt sein. Bei Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses besteht kein Löschungsanspruch des Identifizierten gegen den Betreiber von YouTube.
Weiterlesen
16. April 2009

Schmerzensgeld für ungenehmigte Bildveröffentlichung

Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 08.04.2009, Az.: 6 U 209/07

Wer eine "relative Person der Zeitgeschichte" ist, bestimmt sich vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit her und erfordert eine einzelfallbezogene Abwägung. Sofern es auf die abgebildete Person nicht ankommt, die Identifikation dieser also keine die Öffentlichkeit berührende Frage betrifft, muss die Abbildung unkenntlich gemacht werden. Andernfalls ist der Herausgeber des Bildes zur Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung verpflichtet.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a