Inhalte mit dem Schlagwort „öffentliches Interesse“

14. Oktober 2016

Veröffentlichung des Geburtsjahres im Internet zulässig

Schriftzug Privat auf Computer-Tastatur
Pressemitteilung des AG München zum Urteil vom 30.09.2015, Az.: 142 C 30130/14

Wenn von einer in der Öffentlichkeit bekannten Dokumentarfilm-Produzentin das Geburtsjahr im Internet veröffentlich wird, kann sich die Betroffene nicht mit Erfolg auf ihr Persönlichkeitsrecht berufen. Daraus folgt zwar grundsätzlich das Recht selbst zu bestimmen, ob und welche Informationen über die eigene Person veröffentlich werden. Bei einer Kollision mit der Meinungsfreiheit muss dieses Recht aber regelmäßig hinter dem öffentlichen Informationsinteresse zurücktreten, wenn die Betroffene dadurch nicht erheblich beeinträchtigt wird.

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30. August 2016

Identifizierende Berichterstattung über Sozialsphäre nach TV-Interview zulässig

Zeitung mit der Überschrift Aktuelles
Urteil des LG Köln vom 20.07.2016, Az.: 28 O 67/16

Wer sich selbst in der Öffentlichkeit als Angehöriger einer bestimmten Szene ausgibt und sich damit in einem TV-Interview wie auch auf einer Facebook-Seite präsentiert, kann sich gegenüber einer personalisierten Medienberichterstattung nur im Ausnahmefall auf sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Solange der fragliche Artikel aber lediglich zutreffende Vorgänge aus der Sozialsphäre des Klägers wiedergibt und keine „Prangerwirkung“ festzustellen ist, überwiegt das öffentliche Interesse an der Berichterstattung.

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27. April 2016

Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegen GmbH in öffentlicher Hand

Lesebrille auf Zeitung
Urteil des LG Bochum vom 22.03.2016, Az.: 11 S 165/15

Auch gegen eine GmbH, die sich in öffentlicher Hand befindet, besteht ein presserechtlicher Auskunftsanspruch, solange ein öffentliches Informationsbedürfnis gegeben ist. Anknüpfungspunkt für die Einstufung einer Behörde im presserechtlichen Sinn ist, auch wenn sie privatrechtlich als eine GmbH organisiert ist, die Verwendung öffentlicher Mittel zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben.

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03. September 2015

Eilrechtsschutz bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Die Abkürzung "BND" für Bundesnachrichtendienst auf einem grauen Türschild
Beschluss des BVerfG vom 08.09.2014, Az.: 1 BvR 23/14

An die Gewährung von Presseauskunftsansprüchen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst dürfen keine überhöhten Anforderungen gestellt werden. Im Rahmen des Eilrechtsschutz dürfen vom Antragsteller jedenfalls die Glaubhaftmachung von Umständen verlangt werden, die belegen, dass eine zeitnahe, journalistische Aufarbeitung der begehrten Informationen geboten ist. Dies ist jedenfalls dann der Fall, sofern ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen.

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26. Mai 2014

Veröffentlichung eines zufällig aufgenommenen Bikinifotos verletzt Persönlichkeitsrecht

Pressemitteilung zum Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.05.2014, Az.: 6 U 55/13

Die Veröffentlichung eines Lichtbildes, das eine mit Bikini bekleidete Frau zufällig neben einem Fußballstar zeigt, verletzt das Recht am eigenen Bild und stellt einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Frau dar. Dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit kommt in einer Abwägung nicht ein solches Gewicht zu, dass ihm gegenüber dem Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre Vorrang einzuräumen wäre. Die Zahlung einer Geldentschädigung ist dabei nur bei schweren Eingriffen in die Intim- oder Privatsphäre, bei unwahren Behauptungen oder bei gewichtiger Diffamierung in der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Ein solcher Fall liegt hier gerade nicht vor.

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30. September 2013

Die Grenzen des verfassungsrechtlichen Auskunftsanspruchs

Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 12.09.2013, Az.: OVG 6 S 46.13 Wenn schutzwürdige Interessen privater oder öffentlicher Stellen an der Vertraulichkeit von Informationen vorliegen, besteht kein presserechtlicher Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. So muss z.B. keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Abgeordneten des Bundestages die Sachleistungspauschale auf eine bestimmte Art und Weise in Anspruch genommen haben.
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13. März 2013

Keine sofortige Veröffentlichung von Hygienemängeln von Amtswegen im Internet

Beschluss des OVG Rheinland-Pfalz vom 13.02.2013, Az.: 6 B 10035/13 Gemäß § 40 Abs. 1 a  Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) kann eine Behörde die Öffentlichkeit über  einen Hygieneverstoß in Gaststätten informieren, sofern berechtigte Tatsachen vorliegen. Bei einer Bekanntmachung von Hygienedefiziten ist jedoch der wirtschaftliche Erfolg der Gaststätte erheblich gefährdet. In dem zu entscheidenden Fall diente die Veröffentlichung jedoch nicht mehr dazu, die Verbraucher vor einer andauernden Gesundheitsgefahr zu warnen, da in der Veröffentlichung selbst schon aufgeführt war, dass bei einer Nachkontrolle der Betrieb „weitestgehend wieder sauber“ war. Außerdem lagen zum Entscheidungszeitpunkt auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass trotz zwischenzeitlicher Mängelbeseitigung in naher Zukunft erneut mit erheblichen Hygienemängeln zu rechnen sei.
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19. Juli 2010

Wetter-Moderator muss konkrete Details in Pressebericht wegen Vergewaltigungsvorwurf nicht dulden

Urteil des LG Köln vom 12.05.2010, Az.: 28 O 175/10

Ein bundesweit bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse in ihrer Berichterstattung konkrete Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens veröffentlicht. Auch wenn wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung ein erhebliches öffentliches Interesse an dem Ermittlungsverfahren besteht, ist für den Fall eines freisprechenden Urteils eine vollständige Rehabilitierung des Moderators nur schwer möglich.
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27. Mai 2009

Verzockt

Beschluss des NiedOVG vom 16.02.2009, Az.: 11 ME 367/08

Kommt es zu einer Interessenabwägung zwischen dem öffentlichen Interesse und dem Interesse privater Anbieter von Glücksspielen, so überwiegt das öffentliche Interesse. Nimmt ein Vermittler seine Tätigkeit trotz der Kenntnis auf, dass keine Erlaubnis zur Vermittlung erteilt werden kann, trägt er das damit verbundene Risiko. Für das öffentliche Interesse spricht ein Staatsmonopol für Glücksspiele, da dies geeignet erscheint, die Wettleidenschaft systematisch zu bekämpfen.

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15. April 2009

Beschränkung der Berichterstattung über Strafverfahren

Beschluss des BVerfG vom 03.04.2009, Az.: 1 BvR 654/09

Kann an einer Straftat ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit festgestellt werden, etwa wegen der besonderen Verwerflichkeit oder den besonderen Umständen, ist eine Beschränkung der Berichterstattung, welche über die bloße Anonymisierung hinausgeht, unzulässig. Hier überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit den Rechten des Angeklagten.
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