Inhalte mit dem Schlagwort „öffentliches Zugänglichmachen von Musikwerken“

12. Februar 2018

Überwachungspflichten bei Löschung rechtswidriger Online-Inhalte

CDs, Kopfhörer und Tastatur auf Holztisch
Beschluss des OLG Hamburg vom 04.10.2017, Az.: 5 W 75/16

Eine gerichtliche Verpflichtung zur Löschung bestimmter Online-Inhalte beinhaltet nicht grundsätzlich auch Kontroll- oder Überwachungspflichten bezüglich des rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Materials. Im konkreten Fall war eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin einer Internetseite erlassen worden, auf deren Homepage durch Dritte ein Musikalbum rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden war. Im Zuge dessen sperrte sie den Zugriff auf die beanstandeten Musiktitel, woraufhin jedoch andere Nutzer der Homepage erneut den öffentlichen Zugang zu dem Musikalbum ermöglichten. Diesbezüglich entschied das OLG Hamburg, dass die Homepagebetreiberin mit der einstweiligen Verfügung zur Löschung, nicht aber zur Implementierung von Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen verpflichtet worden war. Entsprechend konnten wegen des Fehlens dieser Maßnahmen keine Ordnungsmittel verhängt werden.

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20. September 2013

File-Hosting-Dienst

Urteil des BGH vom 15.08.2013, Az.: I ZR 80/12 a) Ist das Geschäftsmodell eines File-Hosting-Dienstes nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt, ist der Umstand, dass der Betreiber durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, bei der Bestimmung des Umfangs der ihm als Störer obliegenden Prüfpflichten zu berücksichtigen (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 2012 - I ZR 18/11, BGHZ 194, 339 Rn. 21 ff. - Alone in the Dark). b) Leistet ein File-Hosting-Dienst durch sein konkretes Geschäftsmodell Urheberrechtsverletzungen in erheblichem Umfang Vorschub, so ist ihm eine umfassende regelmäßige Kontrolle der Linksammlungen zuzumuten, die auf seinen Dienst verweisen (Fortführung von BGHZ 194, 339 Rn. 39 - Alone in the Dark).
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