Überwachungspflichten bei Löschung rechtswidriger Online-Inhalte
Eine gerichtliche Verpflichtung zur Löschung bestimmter Online-Inhalte beinhaltet nicht grundsätzlich auch Kontroll- oder Überwachungspflichten bezüglich des rechtswidrig öffentlich zugänglich gemachten Materials. Im konkreten Fall war eine einstweilige Verfügung gegen die Betreiberin einer Internetseite erlassen worden, auf deren Homepage durch Dritte ein Musikalbum rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht worden war. Im Zuge dessen sperrte sie den Zugriff auf die beanstandeten Musiktitel, woraufhin jedoch andere Nutzer der Homepage erneut den öffentlichen Zugang zu dem Musikalbum ermöglichten. Diesbezüglich entschied das OLG Hamburg, dass die Homepagebetreiberin mit der einstweiligen Verfügung zur Löschung, nicht aber zur Implementierung von Kontroll- oder Überwachungsmaßnahmen verpflichtet worden war. Entsprechend konnten wegen des Fehlens dieser Maßnahmen keine Ordnungsmittel verhängt werden.