Inhalte mit dem Schlagwort „Öffentlichkeit“

09. April 2010

Veröffentlichung anwaltlicher Schriftsätze in Glosse erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 18.02.2010, Az.: 1 BvR 2477/08

Die auszugsweise Veröffentlichung eines anwaltlichen Schreibens in der Glosse einer Online-Ausgabe einer Zeitung ist zulässig, wenn sich dies nicht schwerwiegend auf das Ansehen und die Persönlichkeitsentfaltung des Anwalts auswirkt. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegt in diesem Fall das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Vorliegend wurde auf eine einfache Anfrage der Online-Zeitung das scharf formulierter Antwortschreiben in einem Artikel auszugsweise abgedruckt. Dies wirke sich jedoch nicht abträglich auf das Ansehen des Anwalts aus.
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11. Februar 2010

Medienfreiheit verdrängt allgemeines Persönlichkeitsrecht von Sedlmayr-Mörder

Pressemitteilung Nr. 30/2010 vom 09.02.2010 zum Urteil des BGH, Az.: VI ZR 243/08 und VI ZR 244/08

Das Internetportal Spiegel Online durfte ein Dossier, in dem alte Berichterstattungen über eine schwere Straftat zusammengefasst sind, zum kostenpflichtigen Abruf bereithalten. Die wegen Mordes verurteilten Kläger hatten hiergegen geklagt, da sie aufgrund von Namensnennung und Ablichtungen in den gespeicherten Meldungen identifizierbar sind. Diese Eingriffe in deren allgemeines Persönlichkeitsrecht ist aber gerechtfertigt, so der BGH. Das Schutzinteresse der Kläger muss hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurücktreten. Die Bilder, als Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, durften somit auch ohne Einwilligung der Kläger zum Abruf im Internet bereitgehalten werden.
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26. Oktober 2009

Popularität schließt Anonymitätsschutz in Medien nicht aus

Urteil des Hanseatischen OLG Hamburg vom 01.09.2009, Az.: 7 U 33/09

Ein populärer 16jähriger Nachwuchskünstler muss nicht jede Form der Berichterstattung durch die Medien dulden. Vorliegend war zwischen dem Informationsinteresse der Allgemeinheit an einer relativ bedeutungslosen Sachbeschädigung durch den Künstler einerseits und seinem Persönlichkeitsrecht andererseits abzuwägen. Bekanntheit an sich begründet noch kein normativ schutzwürdiges Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Berichterstattung privater Vorgänge, die der Betroffene selbst nicht öffentlich gemacht hat. Die Tatsache, dass er noch minderjährig war, ist dabei besonders zu würdigen.
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14. Oktober 2009

Private Hochzeit?

Urteil des LG Köln vom 30.07.2008, Az.: 28 O 148/08 Der Frau eines bekannten  Fernsehmoderators wurde eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 € zugesprochen, weil eine Zeitschriftenverlegerin unberechtigter Weise Fotos von der Trauungszeremonie der Klägerin machte und diese in ihrer Zeitschrift veröffentlichte. Die Richter des Landgerichts Köln begründeten die Geldentschädigung damit, dass die Klägerin durch die Veröffentlichung der Bilder auf erhebliche Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt wurde, v.a. weil sie Maßnahmen getroffen hat um die Hochzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit vollziehen zu können.
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02. September 2009

Individualisierende Berichterstattung erlaubt

Beschluss des BVerfG vom 10.06.2009, Az.: 1 BvR 1107/09

Die Verfassungsbeschwerde gegen den versagten einstweiligen Rechtsschutz gegen die individualisierende Berichterstattung über eine Straftat wird nicht zur Entscheidung angenommen. Die Berichte über Entstehung, Ausführung und Verfolgung einer Straftat unter Namensnennung und Abbildung des Straftäters greift in dessen Persönlichkeitsrecht ein. Dagegen ist der Öffentlichkeit bei schweren Straftaten ein über bloße Neugier und Sensationslust hinausgehendes Informationsinteresse zuzugestehen. Die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss im angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und deren Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen.
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26. August 2009

Bildaufnahmen von einer Oper

Beschluss des VG Köln vom 07.05.2009, Az.: 6 L 697/09

Die Veröffentlichung von Bildaufnahmen von Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Rahmen einer Opernaufführung berühren das Recht am eigenen Bild der Mitwirkenden. Der Anfertigung von Fotos zur späteren Veröffentlichung steht das berechtigte Interesse der Abgebildeten entgegen, da die Veröffentlichung eines Nacktbildes stets dem Abgelichteten selbst vorbehalten ist. Die Sänger sind auch nicht daher weniger schutzwürdig, wenn sie sich der Öffentlichkeit in der Oper zur Schau stellen. Dies ist eine völlig andere Öffentlichkeit als die, die mit der Veröffentlichung in einer Zeitung erreicht wird.
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12. Juni 2009

Radio in den Geschäftsräumen

Urteil des AG Köln vom 04.06.2009, Az.: 137 C 590/08

Ein Kunde hat in den Geschäftsräumen ein Radio eingeschaltet. Anschließend hat er sich davon entfernt. Eine öffentliche Wiedergabe der Radiosendungen ist vom Geschäftsführer nur zu vertreten, wenn er dies auch gewusst und gewollt hat (§ 15 Abs. 2, 3 UrhG). Dass er seine Mitarbeiter für solche Fälle nicht zur unverzüglichen Übertragungsunterbrechung angewiesen hat, ist hierfür kein verlässlicher Rückschluss. Ein billigendes in Kauf nehmen genügt noch nicht.

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