Fernabsatz trotz Ladenbesuch
Urteil des AG Frankfurt/Main vom 06.06.2011, Az.: 31 C 2577/10 Auch wenn der Verkaufsraum eines Geschäfts aufgesucht wird, um sich zu informieren, aber erst eine gewisse Zeit später ein Vertrag per E-Mail geschlossen wird, liegt ein Fernabsatzvertrag vor.
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