Inhalte mit dem Schlagwort „Ohrstecker“

19. März 2015

Angebot einer Apotheke Ohrlöcher zu stechen ist wettbewerbswidrig

Apothekerin übergibt Medikament an Frau mit Kind auf dem Arm
Urteil des LG Wuppertal vom 13.02.2015, Az.: 12 O 29/15

Das Stechen von Ohrlöchern stellt keine apothekenübliche Dienstleistung dar, weil es sich nicht unmittelbar positiv auf die Gesundheit des Kunden auswirkt, selbst wenn durch den Einsatz spezieller medizinischer Ohrstecker das Risiko einer Entzündung gesenkt werden soll. Um die Hauptaufgabe einer Apotheke, nämlich die ordnungsgemäße Versorgung der Allgemeinheit mit Arzneimitteln, zu wahren, ist es daher wettbewerbswidrig, Ohrlochstechen in einer Apotheke anzubieten und damit zu werben.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a