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28. Juli 2009

Zusatzgebühren bei Online-Tickets

Urteil des LG Hamburg vom 18.06.2009, Az.: 315 O 17/09

Beim Verkauf von Online-Tickets müssen evtl. anfallenden Zusatzkosten wie Vorverkaufs- und Systemgebühren in Zusammenhang mit dem Kartenpreis gut erkennbar sein. Das Herausstellen des Kartenpreises als Blickfang und der Verweis auf zusätzliche Kosten in Fußnoten führt den Verbraucher über die wahren Endkosten in die Irre und ist wettbewerbswidrig. Der Kunde geht dann nämlich einzig und allein vom gut sichtbar herausgestellt beworbenen Ticketpreis ohne weitere Entgelte aus.
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