Inhalte mit dem Schlagwort „Online-Bewertungen“

07. Juli 2023

Durch Gewinnspiel beeinflusst: Werbung mit Bewertungen nicht zulässig

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19

Werbung mit Kundenbewertungen, die unter dem Einfluss eines Gewinnspiels entstanden sein könnten ist nicht erlaubt. In diesem Fall konnte ein Whirlpool durch Lose gewonnen werden, welche man erhielt, indem man unter anderen Dingen, wie kommentieren und liken der Internetseite des Unternehmens, eine Bewertung der Seite vornahm. Die Bewertungen waren somit zwar nicht bezahlt im eigentlichen Sinne, jedoch konnten sie auch nicht mehr als objektiv angesehen werden, da sie durch den möglichen Gewinn eher positiv ausfielen, was mögliche Kunden des Unternehmens beeinflussen könnte.

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02. März 2022

Auch scharf formulierte Kritik ist nicht rechtswidrig

Bewertung mit einem Stern auf blauem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 16.02.2022, Az.: 9 U 134/21

Ein Immobilienmakler ging vor Gericht gegen eine kritische Internetbewertung über ihn selbst vor. In dieser wurde er u.a. als „arrogant und wenig hilfsbereit“ beschrieben. Das OLG entschied jedoch, dass diese Bewertung nicht rechtwidrig sei. Es handelte sich bei der Bewertung um eine Äußerung, die von der Meinungsfreiheit geschützt ist und diese hat bei einer Interessenabwägung gegenüber dem Schutz des sozialen Geltungsanspruchs des Maklers überwogen. Außerdem sei laut Gericht zu bedenken, dass der Makler aktiv den Auftritt im Online-Bewertungsportal gesucht hat, weswegen Kritik in gewissen Maßen auch „ertragen“ werden muss.

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18. September 2020

Bewertung gegen Gewinnspielteilnahme: Wettbewerbswidrig!

Sprechblase mit dem Slogan "Enter to Win!"
Urteil des OLG Frankfurt vom 20.08.2020, Az.: 6 U 270/19

Die Abgabe einer Bewertung als Möglichkeit zur Teilnahme an einem Gewinnspiel stellt eine wettbewerbswidrige Handlung dar. Die Verknüpfung mit dem Gewinnspiel, seien die abgegebenen Bewertungen nicht objektiv und es würde zu Unrecht ein Schein der Objektivität erzeugt. Das durch die guten Bewertungen vermittelte positive Bild sei auch geeignet, weitere Verbraucher dazu veranzulassen, sich mit dem Angebot auseinanderzusetzen und beeinflusse mithin eine „geschäftliche Entscheidung“ im Sinne des § 5 Abs. 1 UWG dar, so das Gericht.

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15. März 2019

Amazon kann sich gegen gekaufte Kundenrezensionen und Produktbewertungen wehren

Frau gibt Bewertung mit Smiley ab
Pressemitteilung Nr. 17/2019 zum Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Amazon kann Drittanbietern die Werbung mit gekauften Kundenrezensionen auf amazon.de verbieten, sofern dabei nicht kenntlich gemacht wird, dass die Tester für die Bewertungen einen vermögenswerten Vorteil erhalten haben. Der kommerzielle Hintergrund der Bewertungen sei für den Verbraucher ohne eine entsprechende Kennzeichnung nicht klar und eindeutig erkennbar. Ein Durchschnittsverbraucher gehe bei Produktbewertungen davon aus, dass diese ohne Gegenleistung erstellt werden. Zwar erwarte der Verbraucher nicht zwingend eine objektive Bewertung, aber jedenfalls eine authentische und nicht „gekaufte“ Bewertung. Deshalb stelle die Veröffentlichung von gegen Entgelt verfassten Bewertungen eine unlautere Handlung dar.

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07. August 2018

Verwendung von Bewertungen und Likes nach Unternehmensänderung irreführend

Ein mit Tellern, Besteck und Weingläsern gedeckter Tisch
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 14.06.2018, Az.: 6 U 23/17

Zwischen zwei Parteien, die jeweils ein gastronomisches Franchise-System betreiben, besteht ein Wettbewerbsverhältnis, selbst wenn zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung noch an keinem Ort gleichzeitig beide Restaurant-Konzepte betrieben werden. Somit ist die Weiterführung der abgegebenen Werbung und Likes, zu Werbezwecken, nach einem Wechsel eines Restaurants von einem Franchise-System zu einem konkurrierenden System, irreführend. Bei den angesprochenen Verbrauchern wird dadurch nämlich der Eindruck erweckt, dass die Bewertungen und Likes für die Gastronomieleistungen in dem neuen Konzept abgegeben wurden.

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