Inhalte mit dem Schlagwort „Online-Buchung“

27. Mai 2016

AGB-Klausel der Travel24.com AG stellt unzulässige Beweislaständerung dar

Zwei Flugtickets liegen auf der Tastatur eines Laptops
Urteil des LG Leipzig vom 18.09.2015, Az.: 08 O 1954/14

Eine Klausel, die einen Nutzer dazu verpflichtet, die aufgeführten Daten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und diese bei Abweichungen sofort bzw. innerhalb einer angegebenen Frist zu berichtigen, ist rechtlich grundsätzlich zulässig, da eine solche Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der verbindlichen Buchungsanfrage im Interesse des Nutzers steht.

Ein Verstoß gegen § 309 Nr. 12b BGB ist allerdings dann zu sehen, wenn nach Ablauf der angegebenen Frist Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Denn dies führt zu einer unzulässigen Beweislaständerung zum Nachteil des Verbrauchers, weil dadurch die Gefahr eines etwaigen Fehlers bei der Buchungsbestätigung auf den Kunden umgewälzt werde.

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25. Januar 2016

Angabe der Sitzplatzreservierungsgebühr bei Online-Buchung von Flügen

Ein Finger drückt auf eine grüne Taste einer Tastatur mit der Aufschrift "Jetzt buchen".
Urteil des KG Berlin vom 07.10.2015, Az.: 5 U 45/14

Die Anzeige von fakultativen, zusätzlichen Sitzplatzreservierungs-Gebühren bei Online-Buchungen von Flugreisen muss nicht am Beginn der Buchung der Flugreise, sondern erst bei Beginn der Buchung der jeweiligen Zusatzleistung erfolgen. Es ist damit nicht nötig, dass diese bereits am Anfang der Buchung der Flugreise erscheinen. Dieser Zeitpunkt kann somit auch nach Auswahl der konkreten Flugreise liegen.

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05. Juni 2015

Anforderungen an die Preisangabe der Flughafengebühr bei Flugbuchungen

Weltkarte mit Modellflugzeug, Geld und Reisepässen
Urteil des LG Berlin vom 28.04.2015, Az.: 16 O 175/14

Flugpreise müssen stets als Gesamtpreise ausgewiesen werden, welche alle unvermeidbaren und vorhersehbaren Gebühren beinhalten. Die im Gesamtpreis enthaltenen Steuern, Flughafengebühren und sog. „sonstigen Zuschläge“ müssen hierbei gem. Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 gesondert ausgewiesen werden. Die Zusammenfassung aller dieser neben dem reinen Beförderungspreis anfallenden Kosten unter dem Punkt „Steuern & Gebühren“ in einer Summe ist unzulässig.

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19. Oktober 2012

Kein Luftbeförderungsvertrag mit „noch unbekannt“

Pressemitteilung Nr. 174/2012 des BGH vom 16.10.2012, Az.: X ZR 37/12 Der BGH entschied über den Fall eines Verbrauchers, der in einer Online-Maske trotz des Hinweises auf die Unmöglichkeit der nachträglichen Änderung anstelle des Vor- und Nachnamen einen zukünftigen zweiten Fluggast mit "noch unbekannt" eintrug. Der Kunde hat einen Rückzahlungsanspruch auf das für die nicht erfolgte Beförderung einer zweiten Person gezahlte Entgelt, da kein Vertrag über die Beförderung einer zweiten, zunächst nicht namentlich benannten, Person zustande gekommen ist. Es handele sich hierbei nämlich um keine gültige Buchung, sondern lediglich um ein Vertragsangebot des Ausfüllenden an das Luftfahrtunternehmen. Auch das normale Abwickeln der Buchung lässt nicht auf eine Annahme schließen, zumal der ausdrückliche Hinweis erfolgte, dass eine Namensänderung nach erfolgter Buchung nicht mehr möglich sei und der angegebene Name mit dem Namen in dem Ausweis des Passagiers übereinstimmen müsse. Mangels Vertragsschluss besteht allerdings kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Nichtbeförderung.
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27. Februar 2012

Ryanair hat bei Online-Buchung sämtliche Kosten anzugeben

Urteil des KG Berlin vom 09.12.2011, Az.: 5 U 147/10

Die Fluggesellschaft Ryanair hat bei einer online durchgeführten Buchung von Anfang an alle Kosten aufzuführen, die in den Endpreis mit einfließen.
Es liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wenn der Verbraucher erst im dritten Buchungsschritt auf die noch weiter anfallenden Kosten, wie eine Bearbeitungsgebühr, hingewiesen wird.
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