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10. Juni 2014

Reiserücktritt bei Erkrankung nach dem Online-Check-In

Pressemitteilung Nr. 23/14 des AG München vom 30.10.2013, Az.: 171 C 18960/13

Der Versicherungsschutz einer Reiserücktrittsversicherung endet nicht schon beim Online Check-In, da die Reise zu diesem Zeitpunkt noch nicht tatsächlich angetreten wurde. So kann ein Versicherungsnehmer bei Erkrankung die Reiserücktrittsversicherung auch nach bereits erfolgtem Online Check-In in Anspruch nehmen.

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