Haften Plattformbetreiber für Urheberrechtsverstöße von Dritten?

Ein Plattformbetreiber, der einen Marktplatz für Online-Händler anbietet, haftet als Störer für etwaige Urheberrechtsverstöße der Händler. Dies gilt nur, solange keine ausreichenden Vorkehrungen zur Vorbeugung derartiger Verstöße getroffen wurden.