Inhalte mit dem Schlagwort „Online-Plattform“

22. Juli 2019

Englische Übersetzung eines Gerichtsschreibens nicht notwendig

Tablet mit verschiedenen Sprachen
Urteil des OLG Köln vom 09.05.2019, Az.: 15 W 70/18

Auch wenn ein deutsches Gericht einen Schriftsatz ohne englische Übersetzung ins Ausland schickt, kann einer großen Firma zugemutet werden, diesen an die vorhandene deutsche Abteilung zu übermitteln und übersetzen zu lassen. Die Zustellung ist deswegen nicht unwirksam und die, in diesem Fall, Gelegenheit zur Stellungnahme war genügend vorhanden, insbesondere, da die Firma zahlreiche deutsche Kunden hat und diese auch in der deutschen Sprache umfassend berät. Die Sperrung eines Beitrags in einem Online-Forum war, wie die Betreiberin vorher schon selbst zugegeben hat, nicht rechtmäßig, da der Beitrag den Richtlinien entsprach und es auf eine Gesamtwürdigung nicht ankommt.

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14. Februar 2019

Überschreitung von Nutzungsrechten an Lichtbildern

Hand hält Kamera
Urteil des OLG Köln vom 11.01.2019, Az.: 6 U 10/16

Schließt eine Online-Plattform einen Lizenzvertrag zur Verknüpfung von Bild-Datenbanken mit dem Betreiber einer solchen Datenbank, hängt es von den konkreten vertraglichen Bestimmungen ab, ob bzw. inwieweit die Bilder verwendet werden dürfen. Werden die Nutzungsrechte überschritten, können dem Urheber der Bilder Schadensersatzansprüche auf Grundlage der Lizenzanalogie zustehen. Handelt es sich um Bilder, die von einem professionellen Fotografen angefertigt wurden, können die Bildhonorar-Tabellen der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM-Empfehlungen) angewandt werden. Die Höhe des Anspruchs hängt aber insbesondere davon ab, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vorgenommenen Benutzungshandlungen festgesetzt hätten. Bei der Berechnung des Streitwerts für die urheberrechtsverletzende Nutzung einer Vielzahl an Lichtbildern muss eine sachgerechte Bewertung erfolgen, die von den sonst üblichen Berechnungen für ein oder nur wenige Lichtbilder abweicht (hier: 52 Bilder pro 3.000 €).

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22. August 2017

Auskunftspflichtiger bei Webseiten zu Vermittlung privater Unterkünfte

Zwei graue Hände übergeben einen grünen Schlüssel
Beschluss des VG Berlin vom 20.07.2017, Az.: 6 L 162.17

Bietet eine Muttergesellschaft weltweit eine Online-Plattform zur Buchung und Vermietung privater Unterkünfte an, so ist sie als Plattformbetreiberin allein auskunftspflichtig für die Frage, ob bei einzelnen Gastgebern eine ungenehmigte Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt. Die deutsche Tochtergesellschaft ist zu keinen näheren Auskünften im Sinne des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes verpflichtet, sofern sie nach den Gesamtumständen nicht die tatsächliche und rechtliche Kontrolle über die Plattform innehat.

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18. März 2013

Gewinnspiele und der „Gefällt mir“-Button

Urteil des LG Hamburg vom 10.01.2013, Az.: 327 O 438/11 Die Verknüpfung der Teilnahme an einem Gewinnspiel mit der Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons auf einer Online-Plattform stellt keine irreführende Werbung dar. Den Nutzern dieser Online-Plattform ist bekannt, dass die Betätigung des "Gefällt mir"-Buttons lediglich eine unverbindliche und motivfreie Gefallensäußerung darstellt, und verbinden damit keine weiteren Erwartungen oder gar Gütevorstellungen hinsichtlich des beworbenen Unternehmens.
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05. Oktober 2011

Bewertungen sind stets Meinungen?

Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10

Eine negative Bewertung im Rahmen von Berufsbewertungsportalen stellt regelmäßig ein Werturteil dar, da aufgrund der mangelnden fachlichen Kompetenz des Äußernden, nicht der Anspruch der objektiver Richtigkeit erhoben wird.
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03. Februar 2010

150,- Euro für geklaute Filmkritiken

Urteil des LG Köln vom 23.09.2009, Az.: 28 O 250/09 Neben Filmen genießen auch deren Besprechungen und Filmkritiken urheberrechtlichen Schutz. Demzufolge dürfen auch diese nicht unerlaubt kopiert und veröffentlich werden. Wird aber dennoch das geschützte Material unberechtigt verwendet, stehen dem Nutzungsberechtigten Schadensersatzansprüche zu. Die Parteien des vorliegenden Falls betrieben beide eine Online-Plattform, über die sie Filmkritiken veröffentlichten. Die Beklagte kopierte von der Klägerin unberechtigter Weise einige Filmbesprechungen, um sie auf ihrer eigenen Plattform online zu stellen. Mit einem Arbeitsaufwand von rund drei Stunden pro Filmbericht sah das LG Köln einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 150,- Euro pro Filmkritik als angemessen an.
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