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27. November 2014

Generelles Online-Vertriebsverbot ist kartellrechtswidrig

Urteil des LG Frankfurt vom 18.06.2014, Az.: 2-03 O 158/13

Markenhändler dürfen ihren Händlern auch im Rahmen eines sog. selektiven Vertriebssystems nicht ohne Weiteres ausnahmslos den Verkauf ihrer Waren über Online-Plattformen versagen. Ein solcher genereller Ausschluss durch ein pauschales Vertriebsverbot im Internet ist kartellrechtswidrig.

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