Inhalte mit dem Schlagwort „Online-Recht“

21. Oktober 2013

Online Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig

Pressemitteilung des AG München vom 07.10.2013, Az.: 158 C 13912/12: Ein Ärztebewertungsportal ist grundsätzlich zulässig, da das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt.
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14. Juli 2008 Kommentar

Registrierung einer 2-Zeichen-Domain

Die Registrierungsstelle für DE-Domains – die Denic e.G. in Frankfurt – wurde mit Urteil vom 29.04.2008 durch den Kartellsenat des OLG Frankfurt a.M. verurteilt, dem Automobilhersteller Volkswagen die Domain www.vw.de zuzuteilen. Damit öffnet sich ein ganz neuer Markt für Domains.
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31. Juli 2006

Änderungen der eBay-AGBs und deren Folgen

Mitglieder des Online-Auktionshauses eBay haben in diesen Tagen eine Email mit der Mitteilung erhalten, dass am 1. Januar 2007 neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und eine neue Datenschutzerklärung in Kraft treten. Die geänderten AGB gelten für alle eBay-Mitglieder, soweit diese nicht bis zum 31.12.2006 gegenüber eBay widersprechen. Die Änderungen präzisieren vor allem die Verantwortung und Pflichten der Mitglieder. Wir haben die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.
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05. September 2004 Kommentar

Dialerschutz.de erwirkt Verfügung gegen Trittbrettfahrer

Kommentar zum Beschluss des LG München I

Das Verbraucherportal dialerschutz.de hat am LG München I über unsere Kanzlei eine einstweilige Verfügung gegen ein Münchner Unternehmen und dessen Geschäftsführer erwirkt. Letzteren wurde vom LG untersagt gegen Bezahlung Informationen zum Thema Dialer-Missbrauch anzubieten. Zudem darf der Betreiber nicht für den Zugang zu solchen Informationen werben, die es auf der Trittbrett-Fahrer-Webseite gar nicht gibt.

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18. November 2003

grundke.de – kein Namensrecht bei Registrierung einer Domain für berechtigte Namensinhaber

Urteil des LG Hannover vom 18.11.2003, Az.: 18 O 300/02

Nach dem Urteil des LG Hannover verletzt ein Provider, der auf eigenen Namen im Auftrag des Kunden eine Domain registriert auch dann das Namensrecht eines Namensinhabers, wenn der Kunde ebenfalls berechtigter Namensinhaber des Domainnamens ist. Bereits die Registrierung der Domain führe zu einer Zuordnungsverwirrung. Hieran ändere nichts, dass sich der Provider gegenüber dem Kunden verpflichtet habe die Domain und Webseite für diese zu nutzen.

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