Inhalte mit dem Schlagwort „Online-Shop“

22. August 2023

Amazon muss Kunden nicht unbedingt eine Telefonnummer zur Verfügung stellen

Zeichnung von drei Menschen, die vor einem Laptop stehen, auf dem ein Support-Mitarbeiter mit Headset abgebildet ist
PM Nr. 89/19 zum Urteil des EuGH vom 10.07.2019, Az.: C-649/17

Online-Händler wie Amazon sind nicht verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsabschluss eine Telefonnummer zur Kontaktaufnahme zur Verfügung zu stellen oder gar neu einzurichten. Trotzdem muss der Unternehmer eine direkte und effiziente Kommunikation gewährleisten. Dazu können auch andere Kommunikationsmittel bereitgestellt werden, wie beispielsweise ein elektronisches Kontaktformular, einen Internet-Chat oder ein Rückrufsystem.

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01. Juni 2023

Kein Unterlassungsanspruch bei unzulässiger Übermittlung von Daten an Drittdienste

Würfel mit Paragraphenzeichen und DSGVO Gesetzesbezeichnung auf Tastatur
Urteil des OLG Frankfurt vom 30.03.2023, Az.: 16 U 22/22

Das OLG Frankfurt entschied, dass in der Übermittlung von Daten an Dritte bei Aufruf eines Online Shops kein Unterlassungsanspruch aus Art. 17 DSGVO besteht und insoweit auch keine Verletzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Lediglich kann die Löschung solcher personenbezogenen Daten verlangt werden. Eine Ausnahme auf einen Unterlassungsanspruch aus Art. 82 DSGVO ergibt sich nur, wenn der Betroffene einen konkreten Schaden erlitten hat. Das Gericht wies aufgrund des Vorrangs der DSGVO Unterlassungsansprüche aus dem nationalen Recht ebenfalls zurück.

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10. Dezember 2021

Wettbewerbsverhältnis zwischen Bio-Bauer und Online-Shop

Müslischüssel
Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 11.11.2021, Az.: 6 U 81/21

Das OLG Frankfurt am Main hat klargestellt, dass ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Bio-Bauern und einem Online-Shop-Betreiber auch dann vorliegt, wenn zwar unterschiedliche Vertriebswege bestehen, aber ähnliche Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. In dem zugrundeliegenden Fall haben beide Parteien Müslimischungen und Zutaten angeboten. Diese Produkte sind austauschbar.

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25. Juni 2021

Verfügbarkeitsangaben in Online-Shops

Warenkorbsymbol eines Onlineshops wird im Webbrowserfenster gezeigt
Beschluss des OLG Rostock vom 24.02.2021, Az.: 2 U 13/20

Es ist, wenn nicht anders gekennzeichnet, davon auszugehen, dass in Online-Shops angebotene Waren sofort verfügbar sind. Wird auf eine konkret benannte Restmenge hingewiesen, kann von den Kunden erwartet werden, dass diese Restmenge in einem Echtzeitsystem angegeben wird. Davon ist vor allem auszugehen, wenn es sich dabei um eine sehr geringe Menge an übrigen Produkten handelt. Andernfalls könnten die Angaben im Online-Shop irreführend sein.

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18. Juni 2021

Preisvergleichswerbung bei gebrauchter Kleidung

Verschiedene Preise stehen auf einem Blatt und werden teilweise durchgestrichen
Beschluss des KG Berlin vom 25.03.2021, AZ.: 5 U 15/20

Preisvergleichswerbung ist nicht zulässig, wenn für den Durchschnittsverbraucher nicht erkennbar ist, auf welchen Preis sich der reduzierte Preis genau bezieht, auf einen früheren Preis des Werbenden selbst, auf eine Herstellerpreisempfehlung oder den am Markt verlangten Preis. Weiterhin ist es irreführend, wenn die in der Werbung angegebenen „Neupreise“ sich nicht auf die tatsächlich am Markt verlangten Preise beziehen, sondern geschätzte Preise des Werbenden sind. Zuletzt ist es auch irreführend, wenn bei der Angabe der Zusammensetzung der Textilien, die Materialien nicht in dem Anteil in dem Kleidungsstück entsprechenden Reihenfolge aufgelistet sind.

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09. August 2019

Veröffentlichung „gekaufter“ Kundenbewertungen auf Internetplattform wettbewerbswidrig

Mann im Anzug tippt einen von fünf sternen an
Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19

Die Veröffentlichung von Kundenrezensionen im Internet, die der Rezensent gegen Bezahlung verfasst hat, ist unlauter und verstößt gegen § 5a VI UWG, sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass es sich um eine „bezahlte“ Rezension handelt. Produktbewertungen, bei denen klar erkennbar ist, dass der Verfasser eine Gegenleistung erhalten hat, werden vom Verbraucher anders gewürdigt als Bewertungen, bei denen der Rezensent lediglich für das Produkt bezahlt hat. Zudem werde der Verbraucher über die Hintergründe der Bewertung und somit zumindest mittelbar auch über die Eigenschaften der bewerteten Waren getäuscht.

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09. Januar 2019

Hinweis auf Kompatibilität ist milderes Mittel als Verwendung der Marke

Hand tippt auf Link
Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 236/16

a) Die Verwendung einer bekannten Marke in der Domainbezeichnung eines Wiederverkäufers, der neben mit der Marke gekennzeichneten Produkten auch mit diesen kompatible Produkte anderer Hersteller vertreibt, weist zwar im Sinne des § 23 Nr. 3 MarkenG auf die Bestimmung der Ware hin. Angesichts der dem Wiederverkäufer zur Verfügung stehenden schonenderen Möglichkeiten, auf die Kompatibilität seiner Produkte hinzuweisen, verstößt eine solche Verwendung der gegen die guten Sitten, weil sie auch dazu dient, potentielle Kunden auf das unter der Domainbezeichnung erfolgende Warenangebot aufmerksam zu machen, und sie somit für Werbezwecke eingesetzt wird, die über die mit der notwendigen Leistungsbestimmung einhergehende Werbewirkung hinausgehen.

b) Macht sich der Wiederverkäufer durch die Verwendung der bekannten Marke im Rahmen der Domainbezeichnung die aus deren Bekanntheit folgende Werbewirkung bei der Anpreisung seines Online-Shops in einer Weise zunutze, die das für den Hinweis auf den Vertrieb von Markenwaren erforderliche Maß übersteigt, so liegt hierin eine unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Klagemarke, die den Markeninhaber gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG berechtigt, sich der Markenverwendung zu widersetzen.

c) Verwendet ein Wiederverkäufer eine Marke auf einer Internetseite, auf der neben mit dieser Marke gekennzeichneten Produkten auch Konkurrenzprodukte angeboten werden, ist der für eine Erschöpfung im Sinne des § 24 Abs. 1 MarkenG erforderliche Produktbezug gegeben. Der Markeninhaber kann sich allerdings gemäß § 24 Abs. 2 MarkenG einer irreführenden Verwendung widersetzen, mittels derer Kunden zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden oder eine wirtschaftliche Verbindung mit dem Markeninhaber suggeriert wird.

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08. Januar 2019

Angabe der Kontrollbehörde bei Verkauf von Bio-Lebensmitteln im Internet

grünes Bio Siegel
Urteil des OLG Celle vom 11.09.2018, Az.: 13 W 40/18

Werden Lebensmittel im Internet unter der Bezeichnung „Bio“ angeboten, ist die Codenummer der entsprechenden Kontrollbehörde anzugeben. Diese Information ist für den Verbraucher von erheblichem Interesse für die Entscheidungsfindung zum Kauf eines biologisch zertifizierten Produkts; die Nichtangabe dieser Information stellt einen Wettbewerbsverstoß dar. Nicht erforderlich ist es hingegen, die Codenummer in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Angebot oder sogar direkt auf der Produktangebotsseite anzugeben. Es genügt, wenn die Angabe beispielsweise auf einer verlinkten Seite erfolgt.

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14. Dezember 2018

Inhaltsstoffe von Naturkosmetikprodukten müssen bei Verkauf in Online-Shop angegeben werden

Blumen, Lavendel und Rosen mit Öl in Glasflasche
Urteil des OLG Karlsruhe vom 26.09.2018, Az.: 6 U 84/17

Auch beim Verkauf von Naturkosmetikprodukten in einem Online-Shop, müssen die Inhaltsstoffe der Produkte angegeben werden, da es sich bei dieser Angabe um wesentliche Information handelt, welche dem Verbraucher ansonsten in unzulässiger Weise vorenthalten werden. Gerade bei Naturkosmetik ergibt sich der Charakter der Produkte aus den Inhaltsstoffen, weswegen ein Vorenthalten der Inhaltsstoffe geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Ein Verweis auf die Internetseite des Herstellers genügt nicht, da die wesentlichen Informationen im Angebot selbst enthalten sein müssen.

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24. Juli 2018

Nutzung von „Facebook Custom Audience“ ohne Einwilligung stellt Datenschutzverstoß dar

Dokumentenstapel in schwarz/weiß
Pressemitteilung zum Beschluss des VG Bayreuth vom 08.05.2018, Az.: B 1 S 18.105

Mithilfe des Marketing-Tools „Facebook Custom Audience” können Online-Händler durch Übermittlung einer Kundenliste an Facebook bestimmte Personen und Zielgruppen in dem sozialen Netzwerk ausfindig machen und so dort ganz gezielt Werbekampagnen schalten. Das Hochladen solcher Kundenlisten stellt jedoch die Übermittlung personenbezogener Daten dar, die eine vorherige informierte Einwilligung des Nutzers voraussetzt. Fehlt diese Einwilligung, begeht der Online-Händler durch das Übermitteln einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung.

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