Betreiber eines Online-Videorecorders haben kein Anspruch auf Abschluss eines Lizenzvertrages
Es besteht kein Anspruch des Online-Videobetreibers gegen Sendeunternehmen auf Abschluss eines Lizenzvertrages, da aus dem Kontrahierungszwang (§87 Abs. 5 UrhG) diesbezüglich kein Anspruch abgeleitet werden kann. Das Aufzeichnen und Weiterleiten einzelner Sendungen liegt vielmehr im Ermessen der Sendeunternehmen.