Urteil des OLG Hamburg vom 05.11.2020, Az.: 5 U 175/19
Werbung für die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, die lediglich auf der Beantwortung eines vorformulierten Fragenkatalogs basiert, ist laut dem OLG Hamburg rechtswidrig.
Das Gericht sah in der Werbung einen Verstoß gegen das Fernbehandlungsverbot aus § 9 HWG. Das Gericht bemängelt, dass das streitbefangene Geschäftsmodell nicht ausreichend Möglichkeiten aufbiete, dass der diagnostizierende Arzt sich einen umfassenden Eindruck verschaffen könne.
Urteil des LG Dortmund vom 06.02.2020, Az.: 18 O 58/19
Der Schuldner eines Unterlassungsanspruchs hat dafür Sorge zu tragen, dass Online-Beiträge aufgrund von irreführender Werbung auch tatsächlich gelöscht werden, selbst wenn diese nicht von ihm selbst stammen. Erforderlich ist lediglich die Kenntnis von einer bestehenden Löschpflicht. Es ist demnach nicht ausreichend, dass der Schuldner dem Betreiber einer Internetseite lediglich eine E-Mail übersendet, mit der Bitte, den Eintrag zu löschen. Vielmehr kommt es darauf an, dass der Schuldner sicherstellt und auch bestätigt, dass der Online-Eintrag auch gelöscht wurde.
Urteil des LG Karlsruhe vom 09.08.2013, Az.: 9 S 391/12 Bei der Beurteilung eines eBay-Angebotes für Goldschmuck besteht aufgrund des Feingehaltsgesetzes ein erhöhter Verkehrsschutz. Gibt der Verkäufer in seinem Angebot eine Feingehalt an, und verwendet darüber hinaus - absichtlich oder aus Unwissenheit über die tatsächliche Beschaffenheit - die Beschreibung „massives goldenes Armband“ und stellt den Artikel in der Kategorie „Edelmetall: Gold“ ein, leitet sich hieraus eine Beschaffenheitsvereinbarung dahingehen ab, dass der Verkäufer zur Lieferung eines massiven Schmuckstückes verpflichtet ist.
Urteil des BGH vom 22.04.2009, Az.: I ZR 175/07 Hersteller der Vervielfältigung einer Funksendung durch Aufnahme auf Bild- oder Tonträger ist allein derjenige, der die körperliche Festlegung der Funksendung technisch bewerkstelligt, selbst wenn er sich dabei technischer Hilfsmittel bedient, die Dritte zur Verfügung gestellt haben. Eine Funksendung wird nicht öffentlich zugänglich gemacht, wenn jeweils nur eine einzelne Aufnahme einer Sendung auf Bild- oder Tonträger jeweils nur einer einzelnen Person zugänglich gemacht wird, selbst wenn diese einzelnen Personen in ihrer Gesamtheit eine Öffentlichkeit bilden.
Urteil des BGH vom 17.08.2011, Az.: I ZR 13/10 Das Angebot einer durch Werbung finanzierten und deswegen für Ärzte kostenlosen Datenbank, die diesen Informationen und Hinweise für die Verordnung von Arzneimitteln gemäß § 73 Abs. 8 SGB V gibt, stellt keine Werbegabe im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 33 Abs. 2 der Berufsordnung für die bayerischen Ärzte dar (Fortführung von BGH, Urteil vom 21. Juni 1990 I ZR 240/88, GRUR 1990, 1041 = WRP 1991, 90 Fortbildungs-Kassetten).
Urteil des LG Stuttgart vom 27.09.2011, Az.: 17 O 671/10 Im Rahmen der öffentlichen Zugänglichmachung von Werk(teilen) für Unterricht und Forschung, ist es zulässig 10 % eines Werkes zum elektronischen Abruf bereit zu halten. Allerdings ist es lediglich zulässig das Werk derart öffentlich zugänglich zu machen, dass bis zu drei Seiten heruntergeladen oder gespeichert werden können.
Beschluss des OLG Hamm vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10
Eine negative Bewertung im Rahmen von Berufsbewertungsportalen stellt regelmäßig ein Werturteil dar, da aufgrund der mangelnden fachlichen Kompetenz des Äußernden, nicht der Anspruch der objektiver Richtigkeit erhoben wird.
Urteil des LG Berlin vom 14.09.2010, Az.: 103 O 43/10 Werbebanner, die in die Seite eines Browserspiels eingebettet sind und den Bildern der Browserspiele ähneln, können von dem relevanten Verkehrskreis nicht als Werbung erkannt werden, sodass ein Verstoß gegen § 4 Nr. 3 UWG vorliegt. Wenn der Verbraucher vor Start des Browserspiels einer 20-sekündigen Werbung mittels Interstitials ohne Beseitigungsmöglichkeit ausgesetzt ist, ist eine unzumutbare Belästigung gegeben, gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 UWG.
Beschluss des BPatG vom 13.07.2011, Az.: 29 W (pat) 541/10 Das BPatG ordnete an, dass das DPMA erneut in die Prüfung bzgl. der Eintragung der Wortmarke "Tv.de" einzutreten hat. Das DPMA hat die Eintragung der Marke wegen einer fehlenden Unterscheidungskraft und einem Freihaltebedürfnis abgelehnt. Allerdings hat das DPMA die Anmeldung nicht im Hinblick auf die konkreten Waren- und Dienstleistungsklassen geprüft.
Urteil des LG Hamburg vom 8.12.2009, Az.: 325 O 366/09
Eine über einen Mitbewerber veröffentlichte, im Kern unrichtige Pressemitteilung muss von diesem nicht hingenommen werden. Obwohl nachweislich an einen Teilnehmer eines Online- Wettanbieters ein Gewinn in Höhe von 31,7 Millionen Euro ausbezahlt wurde, vermeldete eine staatliche Lotterie-Gesellschaft, die Ausschüttung sei lediglich als PR-Gag zu werten.
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