Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art
Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10
Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.