Inhalte mit dem Schlagwort „Onlineshop“

26. Juni 2018

Produkt-Bewerbung mit „Award“ stellt Werbung mit Testergebnis dar

Drei Awardauszeichnungen in bronze, silber und gold
Urteil des LG Aachen vom 23.02.2018, Az.: 42 O 118/17

Wird ein Kosmetik-Produkt als „Winner“ beworben, so wird diese Bezeichnung vom Verkehr als Testergebnis und nicht als verliehener Award aufgefasst. Der Verbraucher geht davon aus, dass das Produkt im Vergleich zu anderen eine besondere Qualität aufweist. In diesem Zusammenhang müssen die Bewertungskriterien, die für die Gewinn-Ermittlung ausschlaggebend waren, als wesentliche Informationen angegeben werden. Unter Umständen kann dabei auch auf die Angabe einer Fundstelle zurückgegriffen werden, wenn die Kriterien dort einsehbar sind. Geschieht dies nicht, ist die Werbung mit dem Testergebnis unzulässig.

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07. Dezember 2017

Verkaufsportalbetreiber muss bei Printwerbung grundsätzlich Identität und Anschrift der Anbieter der beworbenen Ware angeben

illustrative, künstlerische Darstellung des Wortes "Anzeige"
Urteil des BGH vom 14.09.2017, Az.: I ZR 231/14

a) Das Aufrufen eines Verkaufsportals im Internet ist eine geschäftliche Entscheidung im Sinne von § 5a Abs. 3 UWG.

b) Räumliche oder zeitliche Beschränkungen des Kommunikationsmittels im Sinne von § 5a Abs. 5 Nr. 1 UWG sind nicht erst dann anzunehmen, wenn es objektiv unmöglich ist, die fraglichen Angaben schon bei der Aufforderung zum Kauf zu machen.

c) Für die Frage, welche Informationen der Unternehmer im Rahmen einer Aufforderung zum Kauf erteilen muss, ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich, bei der es einerseits auf die vom Unternehmer gewählte Gestaltung des Werbemittels und den Umfang der insgesamt erforderlichen Angaben ankommt, und andererseits die Entscheidung des Gesetzgebers zu beachten ist, bestimmte Angaben als wesentlich anzusehen.

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26. April 2017

Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung für Elektrogeräte gilt auch im Online-Handel

Minieinkaufswagen voll mit Elektroartikeln auf Laptoptastatur
Urteil des BGH vom 15.12.2016, Az.: I ZR 221/15

Die Bestimmungen der Art. 4 Buchst. b der Delegierten Verordnungen (EU) Nr. 1059/2010, 1060/2010 und 1061/2010 und des Art. 3 Abs. 4 der Richtlinie 2002/40/EG sowie - nunmehr - des Art. 4 Nr. 1 Buchst. b in Verbindung mit Anhang VII der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 65/2014 stellen dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG dar.

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14. November 2016

Fernabsatzvertäge und das Werben mit einer Garantie

weiße Würfel mit der Aufschrift Garantie
Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2016, Az.: 4 U 1/16

Wird in einem Online-Handel mit dem Bestehen einer Garantie geworben, so muss der Unternehmer den Verbraucher noch vor Vertragsschluss über die weiteren Bedingungen informieren. Der pauschale Hinweis „5 Jahre Garantie“ genügt demnach nicht. Zwar wird der Verbraucher über das Bestehen einer Garantie informiert, weitere Informationen über die Ausgestaltung bleiben ihm jedoch verwehrt. Gerade bei Angeboten klassischer Onlineshops wie auch bei Angeboten auf sonstigen Internetmarktplätzen wird der Verbraucher regelmäßig nicht mehr rechtzeitig, d.h. vorvertraglich, über die Bedingungen unterrichtet werden können. Denn in diesen Fällen gibt der Unternehmer eine bindende Erklärung regelmäßig erst ab, nachdem der Verbraucher bereits seine Bestellung aufgegeben und damit ein bindendes Vertragsangebot abgegeben hat. Eine rechtzeitige Vorabinformation ist naturgemäß ausgeschlossen.

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20. Oktober 2016

Grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch bei ausgesetztem Onlinehandel

Schild mit weißem Schriftzug "GESCHLOSSEN" vor roter Ziegel-Wand
Urteil des BGH vom 10.03.2016, Az.: I ZR 183/14

a) Ein Mitbewerber kann einen Verletzungsunterlassungsanspruch nur mit Erfolg geltend machen, wenn er seine entsprechende unternehmerische Tätigkeit im Zeitpunkt der Verletzungshandlung bereits aufgenommen und im Zeitpunkt der letzten Verhandlung noch nicht aufgegeben hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 12. Juli 1995 - I ZR 85/93, GRUR 1995, 697, 699 = WRP 1995, 815 - FUNNY PAPER).

b) Wenn ein Unterlassungsanspruch als Verletzungsunterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 UWG oder als vorbeugender Unterlassungsanspruch gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG in Betracht kommt, bestimmt sich die Frage, ob es sich um einen Streitgegenstand oder um zwei verschiedene Streitgegenstände handelt, nach den allgemeinen Regeln. Es kommt daher bei einem einheitlichen Klageantrag darauf an, ob es sich um einen einheitlichen Sachverhalt oder um mehrere den Anspruch möglicherweise rechtfertigende Lebenssachverhalte handelt.

c) Die für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch erforderliche Erstbegehungsgefahr liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Wettbewerber seinen bislang in wettbewerbswidriger Weise betriebenen Handel unter Hinweis auf die Beendigung der Geschäftsbeziehung mit seinem bisherigen Lieferanten sowie darauf ausgesetzt hat, dass er an neuen Produkten arbeite, und zwischen dieser Mitteilung und der Einleitung gerichtlicher Maßnahmen nahezu eineinhalb Jahre vergangen sind, ohne dass der Wettbewerber wieder auf dem Markt aufgetreten ist oder nach außen erkennbare Vorbereitungshandlungen dafür getroffen hat.

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26. Juli 2016

Angabe der Energieeffizienzklasse per Link in einem Onlineshop ausreichend

Fernseher mit Energieeffizienzklassen
Urteil des BGH vom 04.02.2016, Az.: I ZR 181/14

a) Die Bestimmung des Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 stellt eine dem Schutz der Verbraucher dienende Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG dar.

b) Die Energieeffizienzklasse eines in einem Internetshop beworbenen Fernsehgerätemodells muss nach Art. 4 Buchst. c der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 nicht auf derselben Internetseite wie die preisbezogene Werbung angegeben werden. Vielmehr genügt es grundsätzlich, wenn die Energieeffizienzklasse auf einer Internetseite angegeben wird, die sich nach Anklicken eines Links öffnet, der in der Nähe der preisbezogenen Werbung angebracht ist und klar und deutlich als elektronischer Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist.

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14. Juni 2016

Haftungsausschluss für Informationen im Online-Shop ist wettbewerbswidrig

Drei Würfel mit der Aufschrift "AGB" liegen unter einer Lupe auf Papier.
Urteil des LG Arnsberg vom 03.09.2015, AZ.: 8 O 63/15

Die Verwendung der Klausel „Inhalt des Online-Angebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen“ eines Online-Shops ist wettbewerbswidrig und damit unzulässig, da hierbei die Gefahr besteht, dass unzulässig Garantien ausgeschlossen oder von Beschaffenheitsvereinbarungen abgewichen wird.

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24. März 2016

BGH legt die Frage an die Anforderungen einer Printwerbung eines Onlineanbieters dem EuGH vor

männlicher Paketbote reicht ein Paket aus dem Laptop-Display
Beschluss des BGH vom 28.01.2016, Az.: I ZR 231/14

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung des Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. EG Nr. L 149 vom 11. Juni 2005, S. 22) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Müssen die Angaben zu Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Buchst. b der Richtlinie 2005/29/EG schon in der Anzeigenwerbung für konkrete Produkte in einem Printmedium gemacht werden, auch wenn die Verbraucher die beworbenen Produkte ausschließlich über eine in der Anzeige angegebene Website des werbenden Unternehmens erwerben und die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erforderlichen Informationen auf einfache Weise auf dieser oder über diese Website erhalten können?

2.Kommt es für die Antwort auf Frage 1 darauf an, ob das in dem Printmedium werbende Unternehmen für den Verkauf eigener Produkte wirbt und für die nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG erforderlichen Angaben direkt auf eine eigene Website verweist, oder ob sich die Werbung auf Produkte bezieht, die von anderen Unternehmen auf einer Internetplattform des Werbenden verkauft werden, und die Verbraucher die Angaben nach Art. 7 Abs. 4 der Richtlinie erst in einem oder mehreren weiteren Schritten (Klicks) über eine Verlinkung mit den Internetseiten dieser anderen Unternehmen erhalten können, die auf der in der Werbung allein angegebenen Website des Plattformbetreibers bereitgestellt wird?

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23. Oktober 2015

Unzutreffende Angaben über Lieferbarkeit eines Produkts im Onlineshop können unzulässige Lockwerbung darstellen

Auf-Lager-Schild
Urteil des OLG Hamm vom 11.08.2015, Az.: 4 U 69/15

Produktpräsentationen in Online-Shops stellen eine sog. Lockwerbung dar, wenn keine Aufklärung darüber erfolgt, dass die Ware nicht oder nicht mehr lieferbar ist. Der Hinweis darauf, dass „nur noch wenige Exemplare auf Lager“ seien, genügt zur Aufklärung der Kunden über das Fehlen eines entsprechenden Warenvorrates nicht, da der Verkehr hierin im Gegenteil den Hinweis sieht, dass der Anbieter tatsächlich noch über entsprechende Waren verfügt.

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