Offenbarung der Onlinezugangsberechtigung für Girokonto rechtfertigt Schadensersatzanspruch
Pressemitteilung Nr. 215/2012 des BGH zum Urteil vom 19.12.2012, Az.: VIII ZR 302/11 Der Bundesgerichtshof stellt mit seiner Entscheidung vom 19.12.2012 klar, dass auch derjenige, der sein Bankkonto leichtfertig für die Abwicklung betrügerischer Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, dem durch den Betrug Geschädigten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Wird die Onlinezugangsberechtigung für ein Girokonto einer unbekannten Person gegen ein monatliches Entgelt offenbart und dieser zugleich die dauerhafte Nutzung des Kontos eingeräumt, erfüllt dies den Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche.
Weiterlesen