Abofallen: Erstattung angefallener Rechtsanwaltskosten durch Betreiber
Urteil des LG Mannheim vom 14.01.2010, Az.: 10 S 53/09
Zwischen einem Abofallenbetreiber und dem Nutzer kommt regelmäßig kein Vertrag zustande, da durch die Aufmachung der Seiten für den Benutzer der Eindruck eines kostenlosen Angebots entsteht und dieser nicht mit versteckten Kosten rechnen muss. Der Nutzer kann zur Abwehr unberechtigter Forderungen des Betreibers anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die durch die Vertretung entstandenen Kosten gegenüber dem Abofallenbetreiber einfordern.