Inhalte mit dem Schlagwort „Opt-Out“

29. Mai 2020 Top-Urteil

BGH: Aktive Einwilligung zur Verwendung von Cookies zu Werbezwecken notwendig

Cookie liegt auf der Tastatur eines Laptops
Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 28.05.2020, Az.: I ZR 7/16

Wie zuvor schon der EuGH hat auch der BGH entschieden, dass das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erfordere, ansonsten wäre das vorformulierte Einverständnis in die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken unwirksam. Die entsprechende Regelung im Telemediengesetz (TMG) müsse europarechtskonform ausgelegt werden, sodass nun eine echte Einwilligung im Sinne eines „opt-in“-Verfahrens gelte. Damit ist gemeint, dass der Nutzer aktiv seine Einwilligung erklären muss.

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09. Oktober 2019 Top-Urteil

Vorabentscheidung: Setzen von Cookies bedarf aktiver Zustimmung des Nutzers

Fotolia_292787149: Junge hält ein Glasbehälter mit Cookies in der Hand und zeigt den Daumen nach oben
Urteil des EuGH vom 01.10.2019, Az.: C‑673/17

In einem vom BGH angeregten Vorabentscheidungsverfahren hat der EuGH klargestellt, dass das Setzen von Cookies eine aktive Zustimmung des Nutzers voraussetzt. Dem Opt-Out-Verfahren, bei dem die Zustimmung durch das Entfernen eines voreingestellten Häkchens aktiv verweigert werden muss, wurde damit eine eindeutige Absage erteilt. Erforderlich ist nämlich, dass die Einwilligung „ohne jeden Zweifel“ erteilt wird - bei einem bereits gesetzten Häkchen kann nicht mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Voreinstellung überhaupt wahrgenommen und der dazugehörige Text gelesen wurde.

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07. Januar 2016 Top-Urteil

Zur Wirksamkeit des Opt-out-Verfahrens zur Erteilung einer Einwilligung für die Nutzung von Cookies zu Werbezwecken

blaue Taste mit Aufschrift "Cookies"
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.12.2015, Az.: 6 U 30/15

1. Die für Werbezwecke erforderliche Einwilligung in die Cookie-Nutzung muss nicht mittels des Opt-in-Verfahrens erteilt werden. Vielmehr genügt für die Erteilung der Einwilligung eine vorformulierte Erklärung, der durch Entfernen eines voreingestellten Häkchens widersprochen werden kann (sog. Opt-out-Verfahren). Dem steht es nicht entgegen, dass wesentliche Informationen nicht schon in der Erklärung selbst, sondern erst in dem verlinkten Text ersichtlich werden.

2. Die Einholung einer Einwilligung in Telefonwerbung durch andere Unternehmen im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung dar, wenn der Verbraucher auf einer Liste von 59 Unternehmen jeden einzelnen Unternehmer, von welchem er keine Werbung erhalten möchte, explizit abmelden muss (sog. "opt-out"-Verfahren). Dieser umständliche und angesichts der Vielzahl der Kooperationspartner langwierige Vorgang ist eine unangemessene Benachteiligung für den Gewinnspielteilnehmer, welche zudem die Gefahr einer vorschnellen Einwilligung begründet.

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11. Juli 2014

„Opt-out“ bei einer Online-Flugbuchung ist unzulässig

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Im Rahmen einer Online-Buchung von Flügen liegt ein Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften vor, wenn sich der Kunde beim Buchungsvorgang aktiv gegen den Abschluss einer Reiseversicherung entscheiden muss und diesen Buchungsschritt nicht ohne das Treffen einer Auswahl verlassen kann. Ein solcher unzulässiger "Opt-out" liegt nicht nur dann vor, wenn ein voreingestelltes Auswahlhäkchen entfernt werden muss, sondern auch, wenn der Kunde sich aktiv gegen eine zusätzliche Leistung entscheiden muss, indem er ein anderes Häkchen setzt.

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03. Juli 2014

Unzulässige Darstellung einer Reiseversicherung

Urteil des LG Frankfurt a.M. vom 22.01.2014, Az.: 2-06 O 379/13

Die Darstellung einer Reiseversicherung für eine Flugreise, bei der sich Kunden, um den Buchungsschritt abzuschließen, für oder gegen eine Reiseversicherung entscheiden müssen, ist unzulässig. Kunden dürfen nicht gezwungen werden, sich aktiv gegen die Versicherung entscheiden zu müssen, indem diese gezielt „abgewählt“ werden muss.

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16. Januar 2013

Opt-out-Verfahren bei fakultativen Zusatzleistungen unzulässig

Hinweisbeschluss des BGH vom 25.10.2012, Az.: I ZR 81/11

Vergangenen Juli hatte der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil (C- 112/11) klargestellt, dass vom Reisevermittler, vom Luftfahrtunternehmen selbst oder von einem vom Luftfahrtunternehmen abhängigen Unternehmen angebotene Versicherungsleistungen fakultative Zusatzkosten i.S.d. Art. 23 I S. 4 der Verordnung 1008/2008 sind. Der BGH kündigte in Konformität hierzu in einem Hinweisbeschluss an, die Revision eines Reisevermittlers zurückweisen zu wollen und begründete dies damit, dass der beklagte Reisevermittler die Versicherungsleistung nicht automatisch im Opt-out-Verfahren in den Warenkorb des Kunden legen darf, sondern zu Beginn des Buchungsprozesses klar und transparent auf diese Zusatzleistung hinweisen muss und diese nur durch ein Opt-in-Verfahren durch den Kunden angenommen werden darf.
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09. Juni 2011 Top-Urteil

Nachträgliches Einfügen einer Marke in Amazon-Artikelbeschreibung sowie Werbung mit Blitzversand unzulässig

Drohne fliegt mit Paket vor einem blauen Himmel.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 11.05.2011, Az.: 3-08 O 140/10

Das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Angebot auf der Internetplattform Amazon, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, stellt eine Mitbewerberbehinderung und damit einen Wettbewerbsverstoß dar, da diese dadurch Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden. Dies gilt nicht, sofern der ursprüngliche Anbieter nachweisen kann, dass das Angebot schon zum Zeitpunkt des erstmaligen Einstellens mit der Marke versehen war.

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04. April 2011 Top-Urteil

Einfügen einer Marke in die Artikelbeschreibung bei Amazon

Einkaufswagen auf einer roten Taste "Shopping" innerhalb einer Tastatur.
Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az.: 3-08 O 120/10

Die Internethandelsplattform Amazon funktioniert wie ein Warenkatalog, d.h. es gibt zu jedem Artikel nur eine Artikelbeschreibung und andere Verkäufer können sich bestehenden Angeboten anschließen. Allerdings kann jeder Anbieter des Artikels auch die Artikelbeschreibung ändern. Das LG Frankfurt entschied nun, dass in dem nachträglichen Einfügen einer Marke in ein Angebot, dem sich auch andere Verkäufer angeschlossen haben, eine Behinderung der Mitbewerber liegt, da diese so Unterlassungsansprüchen ausgesetzt werden.

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16. Februar 2010

Nicht abwählbare Einwilligungsklauseln in Verträgen sind unwirksam

Urteile des LG Berlin vom 18.11.2009, Az.: 4 O 90/09, 4 O 89/09

Einwilligungsklauseln, die unbestimmte Werbung an den Kunden zulassen und dem Vertragspartner erlauben, personenbezogene Daten an Dritte weiterzugeben, sind dann unzulässig, wenn der Kunde diesen Klauseln beim Abschluss des Vertrages zwangsweise zustimmen muss und auch keine Abwahlmöglichkeit hat. Für die Wirksamkeit solcher Klauseln müssen die Einwilligungspassagen im Vertragstext deutlich vorgehoben sein und der Kunde durch seine gesonderte Erklärung aktiv in Werbung und der Weitergabe seiner Daten zustimmen.
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