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07. August 2012

„OPTIMA“ – als Markenname nicht optimal geeignet

Beschluss des BPatG vom 20.06.2012, Az.: 28 W (pat) 14/11 Dem Zeichen „OPTIMA“ kommt im Hinblick auf die beanspruchten Waren und Dienstleistungen keine ausreichende Unterscheidungskraft zu, um als Marke eintragungsfähig zu sein. Zu eng ist die sinnbildliche Verknüpfung mit dem deutschen Adjektiv „optimal“ und dessen Verwendung in der Alltagssprache. Auch wenn bei anderen Marken-Bezeichnungen das „optimal“ als Bestandteil bereits eingetragen wurde, so müsse doch jedes Mal aufgrund des Kontextes neu entschieden werden. In diesem Fall steht der allgemein werbliche Begriffsinhalt im Vordergrund, womit die Marke nicht als schutzbegründende Abwandlung aufgefasst werden kann.
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