Inhalte mit dem Schlagwort „Optionserwerb“

22. April 2022

Festzeltreservierung ohne Oktoberfest?

Tracht auf Oktoberfest in München im Festzelt
Pressemitteilung zum Urteil vom 04.04.2022, Az.: 4 HK O 1503/22, 4 HK O 1965/22 und 4 HK O 55/22

Einer Eventagentur wurde der Online-Verkauf von Tischreservierungen für Festzelte auf dem Oktoberfest 2022 untersagt. Denn es steht nicht fest, ob das Oktoberfest dieses Jahr stattfindet. Zwar wurde auf der Website der Agentur darauf hingewiesen, dass es sich um einen „verbindlichen Optionserwerb“ handele. Jedoch suggeriert der Begriff „verbindlich“, dass der Kauf von Oktoberfesttickets bereits möglich und verbindlich sei. Eine reine Option müsse deutlich und unmissverständlich als solche erkennbar sein, so das Gericht. Da dies hier nicht geschehen ist, wurde das Vorgehen der Agentur als irreführend bewertet.

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