Datenschutz im P2P-Netzwerk
Beschluss des HansOLG Hamburg vom 03.11.2010, Az.: 5 W 126/10
Auch wenn ein Schweizerisches Bundesgericht die Tätigkeit einer in der Schweiz ansässigen Firma, welche IP-Adressen im Rahmen von P2P-Netzwerken ermittelt, für datenschutzrechtswidrig hält, ändert dies nichts daran, dass das Ermitteln der IP-Adressen nach deutschem Datenschutzrecht rechtmäßig ist.