Waffengleichheit: Promis dürfen Paparazzi ablichten
Urteil des LG Köln vom 09.11.2011, Az.: 28 O 225/11 Ein Foto, das den bekannten Wettermoderator Jörg Kachelmann bei einem Hofgang in einer JVA darstellt, darf nicht veröffentlicht werden. Auf der anderen Seite darf ein Foto veröffentlicht werden, dass Herr Kachelmann von einem Paparazzo geschossen hat, der ihm vor seiner Wohnung nachstellte. Der Journalist befand sich hierbei in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit, so dass lediglich seine Sozialsphäre betroffen ist. Außerdem besteht ein öffentliches Interesse daran, wie die Medien mit Prominenten umgehen.
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