Zusatzgebühren für Rechnungen in Papierform sind unzulässig
Eine Klausel in AGB, wonach der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes von seinem Kunden Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform verlangen darf, wenn der Vertrieb des Unternehmens nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt, ist unwirksam.