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23. Juni 2015

Zusatzgebühren für Rechnungen in Papierform sind unzulässig

Recht Hand mit schwarzem Ärmel hebt eine Rechnung
Urteil des AG Kassel vom 04.03.2015, Az.: 435 C 4822/14

Eine Klausel in AGB, wonach der Anbieter eines Telekommunikationsdienstes von seinem Kunden Kosten für die Übersendung einer Rechnung in Papierform verlangen darf, wenn der Vertrieb des Unternehmens nicht ausschließlich über elektronische Medien erfolgt, ist unwirksam.

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