Inhalte mit dem Schlagwort „Partnerbörse“

20. März 2018

Wertersatzansprüche von Online-Partnervermittlung rechtmäßig

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Beschluss des BGH vom 30.11.2017, Az.: I ZR 47/17

Der BGH hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg zurückgewiesen, da die Rechtssache nach Ansicht des Gerichts keine grundsätzliche Bedeutung hat. In der Vorinstanz war der Betreiberin einer Online-Partnervermittlung ein Wertersatzanspruch gegen einen Nutzer der Partnerbörse zuerkannt worden, der einen Partnervermittlungsvertrag vor Laufzeitende widerrufen hatte. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht erforderlich, da die auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten gestützten Rügen der Klägerin nach Ansicht des BGH nicht durchgreifen und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts zudem nicht erfordere.

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06. November 2017

Wertersatz nach Widerruf von Partnervermittlungsvertrag

Herztaste auf Tastatur
Urteil des OLG Hamburg vom 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14

Auch bei online abgeschlossenen Partnervermittlungsverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei rechtzeitig ausgeübtem Widerruf kann sich der Verbraucher gegenüber der Partnervermittlungsbörse jedoch wertersatzpflichtig machen. Bei der Berechnung eines solchen Wertersatzes muss berücksichtig werden, dass neben der Vermittlung einer garantierten Anzahl von Kontakten üblicherweise auch die weitere zeitbezogene Nutzung der Online-Plattform zentrales Element des Vertrags ist. Gleichwohl muss der Wertersatz nicht zwingend zeitanteilig berechnet werden, sondern kann auch darüber hinausgehen, wenn über die Vermittlung von Kontakten zusätzliche werthaltige Leistungen erbracht werden, wie beispielsweise die Erstellung eines individuellen Persönlichkeitsgutachtens.

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04. September 2013

Irreführende Werbung mit Zitat aus 15 Jahre altem Vergleich von „Stiftung Warentest“

Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: 37 O 33/13 Die Werbung einer Partnervermittlung, die einem 15 Jahre alten Bericht von Stiftung Warentest zu Grunde liegt, ist allein wegen des Alters des Vergleichs irreführend. Zum einen können Verbraucher einen so weit zurückliegenden Test nicht nachlesen, da die Zeitschrift nicht mehr beim Verlag erhältlich ist. Zum anderen kann sich in der langen Zeitspanne viel geändert haben, sodass heute ein gänzlich anderes Ergebnis möglich wäre.
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14. November 2011

Online-Partnerschaftsvermittlung sind keine Dienste höherer Art

Pressemitteilung Nr. 51/11 des AG München zum Urteil vom 05.05.2011, Az.: 172 C 28687/10

Online-Partnerschaftsvermittlungen bieten keine sogenannten Dienste höherer Art an, so dass der Vertrag nicht jederzeit gekündigt werden kann. Es gelten die vereinbarten Kündigungsfristen.
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