Inhalte mit dem Schlagwort „Partnervermittlung“

22. Juni 2021

Vergütungsanspruch bei Online-Partnervermittlung

Online-Partnervermittlung - rotes Herz auf Laptop
Pressemitteilung Nr. 111/2021 des BGH zum Urteil vom 17.06.2021, Az.: III ZR 125/19

Eine Online-Partnervermittlungsagentur hat einen Vergütungsanspruch gegen ihre Mitglieder. Denn die Leistungspflicht bei einer Online-Partnervermittlung besteht darin, dass die Kunden Zugang zur Plattform erhalten und dadurch aus eigener Initiative Kontakt zu potentiellen Partnern herstellen können. Da Partnervorschläge lediglich elektronisch ausgewertet werden und nicht näher überprüft werden, ist diese Art der Partnervermittlung nicht vergleichbar mit einem herkömmlichen Partnerschaftsvermittlungsvertrag, bei dem grundsätzlich kein Vergütungsanspruch besteht bei entsprechender Anwendung des § 656 I BGB.

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02. Juni 2021

Widerrufsrecht bei einem Partnervermittlungsvertrag

Mann und Frau sitzen auf einer Couch mit Herzen auf den Köpfen
Pressemitteilung Nr. 092/2021 des BGH zum Urteil vom 06.05.2021, Az.: III ZR 169/20

Ist in einem Partnervermittlungsvertrag als Hauptleistung die Erstellung von Partnervorschlägen genannt, so könne der Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen werden, obwohl der Kundin schon einige Vorschläge zugesandt wurden. Dies gelte auch, wenn die Klägerin auf ihr Kündigungsrecht ausdrücklich verzichtet hat und die Partnervermittlungsagentur sofort mit ihrer Arbeit beginnt, wodurch die Kundin ihr Widerrufsrecht verliert. Denn Hauptleistung sei nicht die Erstellung des Depots mit Partnervorschlägen, sondern vielmehr die Zusendung dieser Vorschläge mit Namen und Kontaktdaten. Der Wertersatzanspruch der Agentur für die bereits erbrachte Leistung bestimmt sich zeitanteilig nach der Vertragslaufzeit und nicht nach der Anzahl der Vorschläge, insofern sei auf die Rechtsprechung des EuGH zurückzugreifen.

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06. November 2017

Wertersatz nach Widerruf von Partnervermittlungsvertrag

Herztaste auf Tastatur
Urteil des OLG Hamburg vom 02.03.2017, Az.: 3 U 122/14

Auch bei online abgeschlossenen Partnervermittlungsverträgen steht Verbrauchern grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Bei rechtzeitig ausgeübtem Widerruf kann sich der Verbraucher gegenüber der Partnervermittlungsbörse jedoch wertersatzpflichtig machen. Bei der Berechnung eines solchen Wertersatzes muss berücksichtig werden, dass neben der Vermittlung einer garantierten Anzahl von Kontakten üblicherweise auch die weitere zeitbezogene Nutzung der Online-Plattform zentrales Element des Vertrags ist. Gleichwohl muss der Wertersatz nicht zwingend zeitanteilig berechnet werden, sondern kann auch darüber hinausgehen, wenn über die Vermittlung von Kontakten zusätzliche werthaltige Leistungen erbracht werden, wie beispielsweise die Erstellung eines individuellen Persönlichkeitsgutachtens.

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11. Juni 2015

Verschleierung des Werbecharakters einer Kontaktanzeige führt zum Wettbewerbsverstoß

Lesebrille liegt auf einer Zeitung, die bei einer Kontaktanzeige aufeschlagen ist. Auf die erste Kontaktanzeige 'Für Ihn' zeit die Spitze eines Kugelschreibers
Urteil des LG Frankenthal vom 13.01.2015, Az.: 1 HK O 14/14

Ein Inserat einer gewerblichen Partnervermittlung, bei der nur gegen Zahlung einer „Gebühr“ eine Kontaktaufnahme möglich ist, muss als solches auch erkennbar sein und darf nicht als Kontaktanzeige getarnt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anzeige in einer Rubrik erscheint, in der auch Kontaktanzeigen von Privaten veröffentlicht werden. Kann der Leser den gewerblichen Charakter der Anzeige nicht erkennen, liegt eine Irreführung und damit ein Wettbewerbsverstoß vor.

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04. Mai 2015

Widerrufsrecht erlischt durch ausdrückliche Zustimmung

Schriftzug "Widerrufsrecht" gelb markiert im Gesetz
Urteil des AG Neumarkt i. d. Oberpfalz vom 09.04.2015, Az.: 1 C 28/15

Gibt ein Verbraucher ausdrücklich seine Zustimmung zur Erbringung einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist, so erlischt dadurch sein Widerrufsrecht. Dies kann auch durch eine Allgemeine Geschäftsbedingung geschehen, solange die Zustimmung ausdrücklich erfolgt.

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04. September 2013

Irreführende Werbung mit Zitat aus 15 Jahre altem Vergleich von „Stiftung Warentest“

Urteil des LG Stuttgart vom 18.07.2013, Az.: 37 O 33/13 Die Werbung einer Partnervermittlung, die einem 15 Jahre alten Bericht von Stiftung Warentest zu Grunde liegt, ist allein wegen des Alters des Vergleichs irreführend. Zum einen können Verbraucher einen so weit zurückliegenden Test nicht nachlesen, da die Zeitschrift nicht mehr beim Verlag erhältlich ist. Zum anderen kann sich in der langen Zeitspanne viel geändert haben, sodass heute ein gänzlich anderes Ergebnis möglich wäre.
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19. November 2010

Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB

Urteil des BGH vom 15.04.2010, Az.: III ZR 218/09

Es liegt keine "vorhergehende Bestellung" im Sinne von § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB vor, wenn das in der "Haustürsituation" unterbreitete und zum Vertragsschluss führende Angebot des Unternehmers von dem Gegenstand der Einladung des Verbrauchers nicht unerheblich abweicht und dieser damit vorher weder gerechnet hat noch rechnen musste. Die Bemessung des Wertersatzes, den der Verbraucher nach dem wirksamen Widerruf eines Haustürgeschäfts für bis dahin empfangene Leistungen des Unternehmers schuldet, richtet sich nicht nach dem vertraglich vereinbarten Entgelt, sondern nach dem objektiven Wert dieser Leistungen, soweit dieser das vertragliche Entgelt nicht übersteigt.
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03. April 2009

Werbung mit nicht bestehenden Büros und Repräsentanzen wettbewerbswidrig

Urteil des LG Düsseldorf vom 04.12.2008, Az.: 37 O 119/08 Wer lediglich Büroservices am angegebenen Ort nutzt betreibt irreführende Werbung (§§ 3, 5 Nr. 3 UWG). Mit dem Begriff Büro und Repräsentanz wird suggeriert, dass ein Unternehmen dort seine Geschäfte betreibt und fördert, eine geschäftliche Vertretung unterhält. Gerade bei Partnervermittlungsunternehmen wird mit der Niederlassung ein örtlicher Schwerpunkt des Unternehmens verbunden, auf den die Partnersuchenden zurück greifen möchten.
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