Inhalte mit dem Schlagwort „Patentamt“

30. September 2016 Top-Urteil

BGH entgegen dem BPatG: Sparkassen-Rot muss nicht gelöscht werden

rotes Schild mit der Aufschrift "BANK" in weißen Buchstaben
Beschluss des BGH vom 21.07.2016, Az.: I ZB 52/15

a) Im Rahmen einer Befragung zur Erstellung eines demoskopischen Gutachtens zur Verkehrsdurchsetzung ist mit der Eingangsfrage zu ermitteln, ob der Befragte das in Rede stehende Zeichen im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren und Dienstleistungen schon einmal wahrgenommen hat. Erst im Anschluss daran kann bei dem Personenkreis, der das Zeichen kennt, nachgefragt werden, ob er es als Hinweis auf ein ganz bestimmtes Unternehmen sieht. Dabei darf die Eingangsfrage den herkunftshinweisenden Charakter des Zeichens nicht bereits suggerieren.

b) Steht fest, dass mehrere Dienstleistungen unterschiedlicher Art typischerweise von einem einzigen Unternehmen erbracht werden (hier: Bankdienstleistungen für Privatkunden) und der angesprochene Verkehr erwartet, wenn er die wichtigste dieser Dienstleistungen in Anspruch nimmt (hier: Führung eines Girokontos), dass das Unternehmen auf Anfrage weitere Dienstleistungen (hier: Ausgabe von Debit- und Kreditkarten, Kredite, Geldanlagen usw.) anbietet, kann dieses Dienstleistungsbündel Gegenstand einer einzigen Befragung zur Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens sein, das hierfür Geltung beansprucht.

c) Ein demoskopisches Gutachten kann den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung erbringen, wenn es keine grundlegenden methodischen Mängel aufweist und nach Abschlägen einen Kennzeichnungsgrad von über 50% ergibt.

d) Ein demoskopisches Gutachten ist nicht geeignet, die Verkehrsdurchsetzung eines Zeichens zu widerlegen, wenn auf sein Ergebnis wegen methodischer Mängel Aufschläge gemacht werden müssen, die dazu führen, dass für das in Frage stehende Zeichen ein Kennzeichnungsgrad von über 50% erreicht wird.

e) Ebenso wie größere Zeiträume zwischen Anmeldetag und Zeitpunkt der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens regelmäßig die Annahme ausschließen, das Gutachtenergebnis könne auf den Anmeldetag zurückbezogen werden, stehen größere Zeiträume zwischen der Erstattung eines demoskopischen Gutachtens und der Entscheidung über den Löschungsantrag im Regelfall dessen Verwertung im Rahmen der Prüfung einer Verkehrs-durchsetzung im Entscheidungszeitpunkt entgegen.

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06. Februar 2017

Patentgericht ist nicht befugt neue Widerrufsgründe im Beschwerdeverfahren von Amts wegen aufzugreifen

Schriftzug "Patent" unter der aufgerissenen Stelle eines roten Papierumschlags
Beschluss des BGH vom 08.11.2016, Az.: X ZB 1/16

a) Das Patentgericht ist nicht befugt, im Einspruchsbeschwerdeverfahren von Amts wegen neue Widerrufsgründe, die nicht Gegenstand des Einspruchsverfahrens vor dem Patentamt waren, aufzugreifen und hierauf seine Entscheidung zu stützen (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 10. Januar 1995 – X ZB 11/92, BGHZ 128, 280 = GRUR 1995, 333 – Aluminium- Trihydroxid).

b) Wenn eine das Patent aufrechterhaltende Entscheidung des Patentamts in zulässiger Weise mit der Beschwerde angefochten ist, darf der Einsprechende im Beschwerdeverfahren zusätzliche Widerrufsgründe geltend machen, die nicht zum Gegenstand der angefochtenen Entscheidung gehören.

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22. November 2016

Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ besitzt keine Unterscheidungskraft

Illustration von Pippi Langstrumpf und ihrem Pferd "Kleiner Onkel"
Beschluss des BPatG vom 17.10.2016, Az.: 27 W (pat) 59/13

Die seit 2002 eingetragene Wortmarke „Pippi Langstrumpf“ für die Dienstleistung „Beherbergung von Gästen“ muss gelöscht werden.Denn entgegen der Ansicht des deutschen Patent- und Markenamts besitzt die Wortmarke keine Unterscheidungskraft. Aufgrund der zahlreichen, denkbaren Assoziationen, welche die literarische Figur hervorruft, gehen die angesprochenen Verkehrskreise davon aus, dass die Beherbergung von Gästen sich speziell an den Bedürfnissen von Kindern orientiert und entsprechende Angebote wie Spielzeuge bereithält. Deshalb ist ein beschreibender Bezug der Beherbergungsdienstleistung im Hinblick auf Umgebung, Abenteuer und Erlebnisse gegeben, sodass dem Löschungsantrag stattzugeben ist.

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