Gegenstandswert geografische Herkunftsangabe
Beschluss des BPatG vom 02.10.2009, Az.: 30 W (pat) 78/06
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren über die beantragte Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe beträgt im Regelfall 20.000 €. Bei mehreren Einsprüchen gegen die Eintragung kann ein Gegenstandswert von 25.000 € angemessen sein.