Inhalte mit dem Schlagwort „Patentnichtigkeit“

25. November 2015 Top-Urteil

Apple-Patent für nichtig erklärt

Unlock Symbol vor grauem Hintergrund
Urteil des BGH vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

a) Bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit bleiben Anweisungen, die die Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen und damit darauf zielen, auf die menschliche Vorstellung oder Verstandesfähigkeit einzuwirken, als solche außer Betracht. Anweisungen, die Informationen betreffen, die nach der erfindungsgemäßen Lehre wiedergegeben werden sollen, können die Patentfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der erfinderischen Tätigkeit nur insoweit stützen, als sie die Lösung eines technischen Problems mit technischen Mitteln bestimmen oder zumindest beeinflussen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 26. Oktober 2010 X ZR 47/07, GRUR 2011, 125 Wiedergabe topografischer Informationen; Urteil vom 26. Februar 2015 X ZR 37/13, GRUR 2015, 660 Bildstrom).

b) Informationsbezogene Merkmale eines Patentanspruchs sind darauf hin zu untersuchen, ob die wiederzugebende Information sich zugleich als Ausführungsform eines im Patentanspruch nicht schon anderweitig als solches angegebenen technischen Lösungsmittels darstellt. In einem solchen Fall ist das technische Lösungsmittel bei der Prüfung auf Patentfähigkeit zu berücksichtigen.

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07. April 2016

Technisches Verfahren auch ohne wissenschaftliche Begründung patentfähig

Mann in weißem Laborkittel schaut in einem Labor in ein Mikroskop
Urteil des BGH vom 19.01.2016, Az.: X ZR 141/13

Eine Lehre zum technischen Handeln, die die Nutzung einer Entdeckung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs lehrt, ist dem Patentschutz unabhängig davon zugänglich, ob die Lehre über die zweckgerichtete Nutzung des aufgedeckten naturgesetzlichen Zusammenhangs hinaus einen "erfinderischen Überschuss" enthält. Dies gilt auch für die Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz. Einer Kennzeichnung der Sequenz als isoliert oder durch ein technisches Verfahren gewonnen im Patentanspruch bedarf es dabei nicht.

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26. August 2015 Top-Urteil

Touchscreen-Entsperr-Funktion ist nicht patentfähig

Mann hält Handy in den Händenu nd tippt mit einem Finger auf das Touchscreen-Display
Pressemitteilung Nr. 151/2015 zum Urteil vom 25.08.2015, Az.: X ZR 110/13

Die von Apple patentierte Maßnahme zur Entsperrung eines Touchscreens durch eine benutzerfreundlichere Anzeige für die Wischbewegung über den Bildschirm ist nichtig. Der BGH hat nun das europäische Patent 1 964 022 für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - ebenso wie zuvor bereits das BPatG - für nicht patentfähig erklärt. Das Streitpatent stelle keine technische Lösung dar und beruhe auf keiner erfinderischen Tätigkeit. Dem Fachmann war eine solche grafische Darstellung durch den Stand der Technik nahegelegt wurde, da bereits von einem „virtuellen Schalter“ in Form eines zu verschiebenden grafischen Objekts die Rede war.

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07. Oktober 2013

Kein Patentschutz für Apple

Pressemitteilung des BPatG zum Beschluss vom 26.09.2013, Az.: 2 Ni 61/11 EP, 2 Ni 76/11 EP Das Patent „Tragbares elektronisches Gerät zur Foto-Verwaltung“ der Firma Apple Inc. ist vom Bundespatengericht für nichtig erklärt worden. Das beanspruchte Patent beruhe nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit. Ausschlaggebend dafür war, dass es bereits vorgestellt wurde, ohne das Patent überhaupt angemeldet zu haben. Die Anmeldung erfolgte erst später. Allerdings war der Stand der Technik zu diesem Zeitpunkt bereits ein anderer als vor der Präsentation, womit es nicht mehr die erforderliche erfinderische Tätigkeit aufwies.
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29. Juli 2013

Fahrzeugnavigationssystem

Urteil des BGH vom 23.04.2013, Az.: X ZR 27/12 Die Anweisung an den Fachmann, bei der Sprachausgabe eines Navigationshinweises unter bestimmten Bedingungen bestimmte Detailinformationen (hier: Straßennamen) zu berücksichtigen, betrifft den Inhalt der durch das Navigationssystem optisch oder akustisch wiedergegebenen Information und ist bei der Prüfung der technischen Lehre des Patents auf erfinderische Tätigkeit nicht zu berücksichtigen.
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19. Februar 2013

Routenplanung

Urteil des BGH vom 18.12.2012, Az.: X ZR 3/12 Hat der Berufungskläger in zulässiger Weise die Verletzung des materiellen Rechts gerügt, so hat das Berufungsgericht innerhalb des mit der Berufung zur Überprüfung gestellten Streitgegenstands die materiellrechtliche Beurteilung durch die Vorinstanz in vollem Umfang auf Rechtsfehler zu überprüfen. Hierbei ist es - anders als bei Verfahrensrügen - an die geltend gemachten Berufungsgründe nicht gebunden.
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12. Februar 2013

Polymerzusammensetzung

Urteil des BGH vom 12.12.2012, Az.: X ZR 134/11 Greift der Kläger im Patentnichtigkeitsverfahren das Streitpatent nur im Umfang einer von mehreren nebengeordneten technischen Lehren an, die Gegenstand eines einzigen Patentanspruchs sind, geht das Gericht über den Klageantrag hinaus, wenn es das Streitpatent im Umfang des gesamten Patentanspruchs für nichtig erklärt. Dies ist im Berufungsverfahren von Amts wegen zu berücksichtigen. Bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, ist nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableiten kann.
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05. April 2012

Pfeffersäckchen

Urteil des BGH vom 06.03.2012, Az.: X ZR 78/09 Betrifft ein Patent das Zurverfügungstellen eines mehrstufigen und im Allgemeinen nicht nur in einem einzigen Betrieb anzusiedelnden Produktionssystems (hier: die Vorkonfektionierung von Wursthüllen als Endlos-Rollenware und deren automatisierte Befüllung beim Wurstwarenhersteller), können als maßgeblicher Fachmann in verschiedenen Gewerken Kundige anzusehen sein, deren Fachkenntnisse sich in einem Team ergänzen.
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16. Februar 2010

Produktionsrückstandsentsorgung: Zur Revision im Patentverletzungsstreit

Beschluss des BGH vom 10.11.2009, Az.: X ZR 11/06

Entscheidet das Berufungsgericht den Patentverletzungsstreit auf der Grundlage der erteilten Patentansprüche und werden diese nachfolgend durch ein Patentnichtigkeitsurteil dadurch teilweise für nichtig erklärt, dass beschränkende Merkmale in einen oder mehrere Patentansprüche aufgenommen werden, so ist bei Nichtzulassung der Revision der Anspruch eines wegen Patentverletzung Verurteilten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht verletzt, wenn es angesichts der Feststellungen des Tatrichters nicht entscheidungserheblich ist, ob das Patent die eine oder die andere Fassung hat.
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10. Juni 2009

Sicherheitssystem

Urteil des BGH vom 30.04.2009, Az.: Xa ZR 156/04

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Notwendigkeit einer eindeutigen Identifizierbarkeit der Erfindung ist auf den Nichtigkeitsgrund des Fehlens einer ausführbaren Offenbarung nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres anwendbar.

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