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12. Mai 2014

Pauschalbeträge eines Telekommunikationsanbieters in Höhe von 13,00 € für eine Rücklastschrift und 9,00 € für eine Mahnung sind überhöht

Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.02.2014, Az.: I-6 U 84/13

Pauschale Rücklastschriftkosten in Höhe von 13,00 € und Mahnkosten in Höhe von 9,00 €  bei der Abwicklung von Internet- und DSL-Verträgen sind überhöht und AGB-rechtlich unzulässig, da sie den zu erwartenden Schaden übersteigen. Die systematische Inrechnungstellung der Pauschalen, ohne Vereinbarung in den AGB, ist ebenfalls unzulässig, da dies eine Umgehung des AGB-Rechts darstellt und entsprechende AGB-Klauseln unwirksam wären.

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