AGB-Klausel zur Schadenspauschalierung bei Rücklastschrift unwirksam
Urteil des BGH vom 17.09.2009, Az.: Xa ZR 40/08 Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für den Fall einer Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Buchung vorsieht, stellt eine unwirksame Schadenspauschalierung dar. Dies gilt auch dann, wenn zur Zahlung eine Belastungsermächtigung oder Einzugsermächtigung erteilt werden muss. Eine derartige Klausel ist auch nicht als Preisnebenabrede wirksam.
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