Inhalte mit dem Schlagwort „Pay-TV“

19. April 2021

Ausstrahlen eines Fußballspiels ohne Nutzungsrechte: Gaststättenbetreiber zu Schadensersatz verpflichtet

Männer schauen in einer Kneipe Fußball
Urteil des LG Frankenthal vom 01.10.2019, Az.: 6 O 46/19

Bei einem Fußballspiel handelte es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk, durch dessen Ausstrahlung das Sendesignal der Klägerin öffentlich wiedergegeben wurde. Der Beklagten standen daran jedoch keine Nutzungsrechte zu, da diese zum Zeitpunkt der Ausstrahlung bei der Klägerin, Betreiberin eines Pay-TV-Kanals, kein Abonnement mehr hatte. Die Beklagte schloss nach Kündigung ihres Abos einen Vertrag über die Bereitstellung eines Internetzugangs inklusive Sport Paket ab, letzteres berechtigt sie jedoch lediglich zum privaten Gebrauch.

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27. November 2018

Urheberrechtsverletzung durch Weiterleitung von Pay-TV-Sendungen per Live-Streaming

Pärchen möchte sich einen Film über eine Streaming-Plattform anschauen
Urteil des LG Hamburg vom 23.02.2017, Az.: 310 O 221/14

Werden Pay-TV-Sendungen mittels Live-Streamings auf einer Internetseite weitergeleitet, so liegt eine Verletzung des Urheberrechts vor. Auch alle Formen des Pay-TV stellen Sendungen im Sinne des Urheberrechts dar, sofern die Mittel zur Dekodierung durch das Sendeunternehmen selbst oder mit seiner Zustimmung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Demzufolge besitzen Pay-TV-Sendeunternehmen das ausschließliche Recht, ihre Funksendungen weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen. Werden Pay-TV-Inhalte illegal per Live-Stream verbreitet, so haften sowohl der Betreiber der Streaming-Plattform als auch dessen technischer Dienstleister gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz für die begangene Urheberrechtsverletzung.

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