Inhalte mit dem Schlagwort „PC“
Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs
Für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Bild- und Textwerke durch Drucker oder PCs ist auch nach dem bis Ende 2007 geltenden Recht eine Gerätevergütung zu entrichten. Drucker, nicht aber PCs, gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 a UrhG aF, da diese Regelung nur Verfahren erfasst, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels einer Gerätekette, sofern es sich um ein einheitliches Verfahren zur Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht. Soweit PCs in einem einheitlichen Vervielfältigungsverfahren zur Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Übertragung von einem digitalen Speichermedium als Endgerät verwendet werden, sind sie ebenfalls nach der Regelung des §54 UrhG aF vergütungspflichtig.
Rundfunkgebührbefreiung bei Computern im Büro
Abhören von Skype-Telefonaten im Rahmen von § 100a StPO zulässig
Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung
Urteil des VG Gießen vom 18.01.2010, Az.: 9 K 305/09.GI
Grundsätzlich ist derjenige rundfunkgebührenpflichtig, der ein "neuartiges Empfangsgerät" (wie z.B. einen PC) bereithält. Derzeit ist jedoch noch nicht davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC von seinem Benutzer in der Regel auch zum Rundfunkempfang genutzt wird. Solange die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht den Nachweis eines tatsächlichen Rundfunkempfangs angetreten hat, ist ein "Bereithalten eines neuartigen Empfangsgerätes zum Rundfunkempfang" in Folge dessen nicht anzunehmen.