Inhalte mit dem Schlagwort „PC“

25. August 2014 Top-Urteil

PC III

Zwei Notebooks auf einem Schreibtisch.
Urteil des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 30/11 Der PC gehört zwar nicht zu den nach § 54a Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten; er zählt jedoch zu den nach § 54 Abs. 1 UrhG aF vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten (Fortführung von BGH, Urteil vom 2. Oktober 2008 - I ZR 18/06, GRUR 2009, 53 = WRP 2009, 80 - PC I).
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07. Juli 2014 Top-Urteil

Zur Vergütungspflicht von Druckern und PCs

Drucker bei dem oben Papier eingelegt ist und unten Geldscheine rauskommen.
Pressemitteilung Nr. 107/2014 des BGH vom 03.07.2014, Az.: I ZR 28/11, I ZR 29/11, I ZR 30/11, I ZR 162/10

Für die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Bild- und Textwerke durch Drucker oder PCs ist auch nach dem bis Ende 2007 geltenden Recht eine Gerätevergütung zu entrichten. Drucker, nicht aber PCs, gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach § 54 a UrhG aF, da diese Regelung nur Verfahren erfasst, bei denen analoge Vervielfältigungsstücke entstehen. Erfasst werden auch Vervielfältigungsverfahren mittels einer Gerätekette, sofern es sich um ein einheitliches Verfahren zur Herstellung analoger Vervielfältigungsstücke handelt, das unter der Kontrolle derselben Person steht. Soweit PCs in einem einheitlichen Vervielfältigungsverfahren zur Herstellung digitaler Vervielfältigungsstücke durch Übertragung von einem digitalen Speichermedium als Endgerät verwendet werden, sind sie ebenfalls nach der Regelung des §54 UrhG aF vergütungspflichtig.

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08. Oktober 2010

Rundfunkgebührbefreiung bei Computern im Büro

Urteil des VG Hamburg vom 28.05.2010, Az.: 7 K 2132/09 Sind auf demselben Grundstück, auf dem ein PC mit Internetanschluss nicht ausschließlich privat genutzt wird, bereits Rundfunkgeräte angemeldet, so entfällt die Gebührenpflicht für den Rechner. Dabei ist es unerheblich, ob die Geräte auf einen anderen Teilnehmer angemeldet sind, da keine Personenidentität erforderlich ist. Entscheidend ist lediglich die Zuordnung zu einem Grundstück.
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22. Juni 2010

Abhören von Skype-Telefonaten im Rahmen von § 100a StPO zulässig

Beschluss des AG Bayreuth vom 17.09.2009, Az.: Gs 911/09 Das Amtsgericht Bayreuth hat entschieden, dass Telekommunikation, die nicht über ein herkömmliches Telefon sondern über den Internettelefoniedienstanbieter Skype erfolgt, von den Strafverfolgungsbehörden auch im Rahmen einer Anordnung nach § 100a StPO abgehört werden darf. Hierbei handelt es sich nicht um eine unzulässige verdeckte Online-Durchsuchung, da vom PC neben den Voice-over-IP Gesprächen keine anderen Dateien ausgespäht werden.
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09. Februar 2010

Rundfunkgebührenpflicht bei PC-Nutzung

Urteil des VG Gießen vom 18.01.2010, Az.: 9 K 305/09.GI

Grundsätzlich ist derjenige rundfunkgebührenpflichtig, der ein "neuartiges Empfangsgerät" (wie z.B. einen PC) bereithält. Derzeit ist jedoch noch nicht davon auszugehen, dass ein internetfähiger PC von seinem Benutzer in der Regel auch zum Rundfunkempfang genutzt wird. Solange die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht den Nachweis eines tatsächlichen Rundfunkempfangs angetreten hat, ist ein "Bereithalten eines neuartigen Empfangsgerätes zum Rundfunkempfang" in Folge dessen nicht anzunehmen.
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