Inhalte mit dem Schlagwort „Persönlichkeitsrecht“
Haftung des Betreibers eines Informationsportals für fremde Inhalte
Urteil des BGH vom 27.03.2012, Az.: VI ZR 144/11
Der Betreiber eines Informationsportals, der erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien (hier: RSS-Feeds) ins Internet stellt, ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er ist erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.Blogger kann auch für YouTube-Video haften
Internationale Zuständigkeit
Pressemitteilung des BGH vom 08.05.2012, Az.: VI ZR 217/08
Die deutschen Gerichte sind international zuständig, wenn Persönlichkeitsrechte durch Internetveröffentlichungen aus dem Ausland verletzt werden. Insoweit sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet, liegt der Erfolgsort ebenfalls in Deutschland, weshalb die Frage nach deutschem Recht zu beurteilen ist.Negative Zahnarzt-Bewertung muss gelöscht werden
IP-Adressen können in Fällen des Filesharing herausgegeben werden
Urteil des EuGH vom 19.04.2012, Az.: C-461/10
Wird eine IP-Adresse im Verfahren der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt, so ist es legitim diese zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen zu verwenden. Dies widerspricht nicht den Richtlinien 2006/24/EG, 2002/58/EG und 2004/48/EG betreffend der Verarbeitung personenbezogener Daten und des Schutzes der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.Paparazzi und Kleinkriminelle
Beschluss des HansOLG Hamburg vom 05.04.2012, Az.: 3-14/12
Das Fotografieren eines Angeklagten ohne dessen Zustimmung kann einen rechtswidrigen Angriff im Sinne des § 32 StGB (Notwehr) darstellen, so dass der Angeklagte Maßnahmen ergreifen darf, die geeignet, erforderlich und geboten sind, um den Angriff zu beenden. Das Herstellen eines Bildes stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Recht am eigenen Bild) dar. Allerdings ist dies ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig, wenn es sich um Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte handelt. Ob und in welchem Umfang die Allgemeinheit ein das Persönlichkeitsinteresse überwiegendes Informationsinteresse hat, ist aufgrund einer wertenden Abwägung aller betroffenen Interessen und Umstände des Einzelfalls zu ermitteln.
Fotografieverbot von Polizeibeamten rechtswidrig
Thomas Anders muss schweigen
Pressemitteilung des LG Koblenz vom 16.03.2012, Az.: 13 O 4/11
Die Verschwiegenheitsverpflichtung in der Scheidungsfolgenvereinbarung zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner ehemaligen Frau ist wirksam. Herr Anders muss es deshalb unterlassen sich über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Ehescheidung sowie über nicht allgemein bekannte persönliche Eigenschaften und Handlungen des anderen Teils und über den Inhalt der Scheidungsfolgenvereinbarung zu äußern.Fotos von Rechtsanwältinnen
Pressemitteilung Nr. 7/12 zum Urteil des LAG Frankfurt/Main vom 24.01.2012, Az.: 19 SaGa 1480/11
Nach Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Unternehmen, hat der ehemalige Arbeitgeber alle persönlichen Daten und Fotos des Arbeitnehmers von der Internetpräsenz zu entfernen.